BVerfG verhandelt über Freihandelsabkommen: Könnte Deut­sch­land CETA wieder kün­digen?

12.10.2016

Binnen 24 Stunden will das BVerfG entscheiden, ob Deutschland das Freihandelsabkommen CETA mit auf den Weg bringen darf. Sigmar Gabriel warnte vor den Folgen einer Blockade. Sein Auditorium u.a.: das Who is Who der Staatsrechtslehrer. 

Auf dem Spiel steht ein zentrales Projekt von Sigmar Gabriel: Mit eindringlichen Worten hat der SPD-Chef, Wirtschaftsminister und Vizekanzler vor einem Stopp des Freihandelsabkommens CETA durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewarnt.

Der Schaden für Deutschland und die Europäische Union wäre gigantisch, sagte Gabriel in der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe. Die Richter wollen binnen 24 Stunden über mehrere Eilanträge von CETA-Gegnern entscheiden. Ihr Urteil kündigten sie für Donnerstag um 10.00 Uhr an.    

Die Zeit drängt, denn das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada soll am 27. Oktober bei einem Gipfeltreffen unterzeichnet werden. Vorgesehen ist, dass weite Teile von CETA nach Zustimmung des EU-Parlaments dann bereits vorläufig in Kraft treten. Der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten würden erst später zustimmen. Die Beschwerdeführer und Antragsteller wollen erreichen, dass das Gericht der Bundesregierung untersagt, diesem Vorgehen bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen. 

Aktionsbündnis mit 125.000 Unterstützern

Nach Gabriels Darstellung würde ein solches Urteil das endgültige Scheitern von CETA bedeuten: Der Gipfel müsste ausfallen und Kanada wäre so brüskiert, dass an einen Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu denken wäre. "Ich mag mir gar nicht vorstellen, was das für Europa bedeuten könnte", sagte der Vizekanzler. In der Welt hätte dann niemand mehr Vertrauen in die Vertragsfähigkeit Deutschlands und der EU.

Der Minister zeigte deutlich, dass ihm CETA am Herzen liegt. Viele Nachfragen von der Richterbank beantwortete er persönlich und schickte nicht den Prozessbevollmächtigten der Bundesregierung vor. Er verstehe, dass CETA vielen Menschen Sorgen mache, sagte er.

Zwei der insgesamt vier Verfassungsbeschwerden sind die größten Bürgerklagen in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Aktionsbündnis "Nein zu CETA"der Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie hat mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert.

Zitiervorschlag

BVerfG verhandelt über Freihandelsabkommen: Könnte Deutschland CETA wieder kündigen? . In: Legal Tribune Online, 12.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20849/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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