BVerfG
Durchsuchung eines Rundfunksenders war rechtswidrig
05.01.2011
Anlass der Durchsuchungen war die Sendung eines Beitrags im Oktober 2003, der sich mit angeblichen Übergriffen von Polizeibeamten bei einer Demonstration beschäftigte. Der Moderator spielte darin Mitschnitte von zwei Telefongesprächen zwischen einem Pressesprecher der Polizei und einem Mitarbeiter des Senders vor. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein. Der Polizeisprecher hatte ausgesagt, man habe keine Aufzeichnung der Telefongespräche vereinbart.
Das Landgericht hatte die Durchsuchung und Beschlagnahme von Notizbüchern und Akten noch für rechtens befunden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte nun klar, dass die Maßnahmen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen seien. Insbesondere sei die Verhältnismäßigkeit bei der Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse einerseits und dem Eingriff in die Rundfunkfreiheit andererseits nicht gewahrt worden (Beschl. v. 10.12.2010, Az. 1 BvR 1739/04; 1 BvR 202004).
Mehr zum Thema Pressefreiheit auf LTO.de:
Wikileaks-Enthüllungen: Geheim, privat - und ungeschützt?
Stärkung der Pressefreiheit: Juristen lehnen Gesetzentwurf ab
Nachrichtensperre nach Tod von Kirsten Heisig: "Der Fall kann Presserechtsgeschichte schreiben"
Zitiervorschlag
mbr/LTO-Redaktion, BVerfG: Durchsuchung eines Rundfunksenders war rechtswidrig. In: Legal Tribune ONLINE, 05.01.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2273/ (abgerufen am 21.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Meistgelesene Artikel
Meinungsfreiheit von SalafistenEntscheidend ist allein das Wie
NRW verbietet RockerclubsKriminelle Kumpanei kostet die Vereinsfreiheit
Partnerinnen in Großkanzleien: Dr. Constanze..."Ich war oft am Ende meiner Kräfte, würde es aber wieder machen"
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Veranstaltungen und Seminare
21.05.2012, Stuttgartheute1. PUBLICUS-Kongress
22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
Ihre Meinung
Mehr Fälle von sexuellem KindesmissbrauchMüssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?
Eine härtere Bestrafung ist notwendig.
Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie
Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren