BVerfG zu Streit um Demo in Leipzig
Nachträglicher Erfolg für Rechtsextremisten
25.01.2013
Die Rechtsextremisten hatten ursprünglich drei Aufzüge und eine Abschlusskundgebung angemeldet. Angesichts zahlreicher angemeldeter Gegendemonstrationen erlaubte die Stadt jedoch nur eine stationäre Kundgebung. Die Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren bestätigt; auch ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) blieb erfolglos.
Die 1. Kammer des Ersten Senats begründete ihre Entscheidung damit, dass die Verwaltungsgerichte versammlungsrechtliche Maßnahmen einer vollständigen und nicht nur einer summarischen Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterziehen müssen. Sofern dies im Einzelfall aus Zeitgründen nicht möglich sei, hätten sie jedenfalls eine sorgfältige und hinreichend begründete Folgenabwägung vorzunehmen. Diese Abwägung bzw. deren Begründung habe im vorliegenden Fall nicht in ausreichendem Maße stattgefunden (Beschl. v. 20.12.2012, Az. 1 BvR 2794/10).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
, BVerfG zu Streit um Demo in Leipzig: Nachträglicher Erfolg für Rechtsextremisten. In: Legal Tribune ONLINE, 25.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8038/ (abgerufen am 21.05.2013)
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