Oppositionsrechte vor dem BVerfG: Richter sehen Aus­wei­tung skep­tisch

13.01.2016

Die Linke sieht sich im schwarz-rot dominierten Bundestag um wichtige Rechte gebracht. In Karlsruhe will sie eine Grundgesetzänderung erzwingen, doch das oberste Gericht reagiert skeptisch.

In der Verhandlung über die Rechte der Opposition im Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) deutliche Zweifel an der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung erkennen lassen. Unter der großen Koalition stellen Linke und Grüne nicht einmal ein Viertel der Abgeordneten - damit ist ihnen die Möglichkeit genommen, ein Gesetz in Karlsruhe auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Es gebe aber ja auch noch andere Wege, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch. Er könne sich an keine einzige Entscheidung erinnern, in der sich das Gericht über den klaren Wortlaut der Verfassung hinweggesetzt habe.

Die Linksfraktion streitet gegen den Bundestag, den sie in der Pflicht sieht, angesichts der Dominanz der Regierungsfraktionen weitergehende Minderheitenrechte zu verankern (2 BvE 4/14).

"Opposition muss nicht nur möglich, sondern auch effektiv sein", betonte der langjährige Fraktionschef Gregor Gysi in der Verhandlung. Die abstrakte Normenkontrolle sei ein "wichtiges Instrument für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit". Allein die Möglichkeit dazu diszipliniere die Regierungsmehrheit bei der Gesetzgebung. Das Instrument müsse deshalb in jeder Wahlperiode zur Verfügung stehen.

Voßkuhle: Bundesregierung bereits weitreichend entgegengekommen

Der Bundestag sieht die Rechte der kleineren Fraktionen ausreichend gewahrt. Der Linken gehe es vor allem um Macht und die Sicherung von Privilegien, um das schlechte Wahlergebnis zu korrigieren, sagte der Prozessbevollmächtigte Kyrill-Alexander Schwarz.

Union und SPD hatten nach der Wahl 2013 die Geschäftsordnung des Bundestags um verschiedene Minderheitenrechte erweitert, um die Schwäche der Oppositionsfraktionen ein Stück weit auszugleichen. So können Grüne und Linke etwa gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen, obwohl es laut Grundgesetz auch hierfür mindestens ein Viertel der Abgeordneten braucht. Die Grünen hatten den Kompromiss mitgetragen.

Voßkuhle sprach von einem "weitreichenden Entgegenkommen der Bundesregierung". Er wies darauf hin, dass überhaupt nur ein Fünftel aller bisherigen Normenkontrollen aus dem Bundestag angestoßen worden sei. Andere Senatsmitglieder äußerten Bedenken, dass eine Änderung den Antrag auf Normenkontrolle zum politischen Kampfinstrument mache.

Wann das Urteil des BVerfG ergeht ist noch nicht bekannt.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Oppositionsrechte vor dem BVerfG: Richter sehen Ausweitung skeptisch . In: Legal Tribune Online, 13.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18133/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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