BVerfG entscheidet über Klage der Linken: Müssen kleine Par­teien leider draußen bleiben?

21.09.2015

Nach einer Klage der Linken-Bundestagsfraktion muss das BVerfG entscheiden, ob kleine Oppositionsparteien bei der Suche nach einem politischen Kompromiss in kleinen Runden des Vermittlungsausschusses ausgeschlossen werden dürfen.

Die Fraktion sieht ihre von der Verfassung verbrieften Rechte auf Teilhabe am politischen Prozess verletzt: Im Dezember 2010 war die von der damaligen schwarz-gelben Koalition ausgearbeitete Hartz-IV-Reform im Bundesrat gescheitert. Dabei ging es um die Erhöhung der Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.

Dort ist die Linke zwar vertreten. In eine Arbeitsgruppe mit 18 Teilnehmern bekam sie jedoch erst nach einem Eilantrag beim Verfassungsgericht einen Platz. In einer späteren informellen Gesprächsrunde blieb die Partei ganz außen vor. Beide Runden sollten für das Plenum einen Kompromiss ausarbeiten.

"Es geht darum, die Ergebnisse von Wahlen zu berücksichtigen und die Rechte und Pflichten von Parteien und Abgeordneten zu wahren", begründete die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte, die Klage (Az. 2 BvE 1/11) in der mündlichen Anhörung in Karlsruhe. Ein Urteil hat das oberste deutsche Gericht für den morgigen Dienstag angekündigt.

"Man wird es nie schaffen, das Informelle aus der Welt zu schaffen"

Rechtlich geht es um die Frage, wie Arbeitsgruppen und Hinterzimmerrunden des Ausschusses überhaupt besetzt sein müssen. Die Linke will, dass sie, wie die Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses auch, ein Spiegelbild der Parteienbesetzung im Bundestag darstellen. Diese Spiegelbildlichkeit hatte das Verfassungsgericht 2004 angeordnet.

Die Verfassungsrichter zeigten sich in ihrer Anhörung im Mai offen, was die Forderung der Linken nach der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen anging. Die Partei könnte hier Erfolg haben. Doch bei den Hinterzimmergesprächen zeigte sich der Senat zurückhaltend: "Man wird es nie schaffen, das Informelle aus der Welt zu schaffen", sagte etwa Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und verwies darauf, dass sich auch Richter auf ein Glas Wein träfen.

Doch gerade diese sogenannten informellen Runden wurden in der Verhandlung in Karlsruhe als "Herzstück des Vermittlungsausschusses" bezeichnet, die Parteien schicken dorthin wichtige Repräsentanten. Gegenseitiges Vertrauen sei das zentrale Moment solcher Runden, erklärte Grünen-Politikerin Renate Künast. Es geht in Karlsruhe also nicht zuletzt um die politische Gesprächskultur in Berlin. Der Hartz-IV-Konsens kam schließlich im Februar 2011 zustande.

dpa/age/LTO-Redaktion

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BVerfG entscheidet über Klage der Linken: Müssen kleine Parteien leider draußen bleiben? . In: Legal Tribune Online, 21.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16950/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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