Luftverkehrsteuer vor dem BVerfG: War Berlin zuständig?

20.05.2014

Karlsruhe muss prüfen, ob die Steuer auf Flugreisen gegen die Verfassung verstößt. Bei der Verhandlung ging es mehr um das Wohl der Luftverkehrsbranche als ums Grundgesetz.

Die Besteuerung von Flugreisen steht seit Dienstag auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (az. 1 BvF 3/11). Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält die 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer für verfassungswidrig. Sie sieht in der Abgabe einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Flughäfen in Nachbarländern.

"Ich würde mich sehr über ein positives Signal des Gerichts freuen, damit wir wieder einheitliche Verhältnisse bekommen", sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Steuer sei "in höchstem Maße ungerecht, weil sie eine Sonderbelastung der deutschen Flughäfen ist", kritisierte Lewentz. Besonders hart seien Billigflieger wie Ryanair und der rheinland-pfälzische Flughafen Frankfurt-Hahn betroffen. Rheinland-Pfalz will das Luftverkehrsteuergesetz auf dem Weg der abstrakten Normenkontrolle für nichtig erklären lassen.

Bund ohne Zuständigkeit?

Für das Bundesfinanzministerium sagte Staatssekretär Werner Gatzer, die Steuer verfolge neben finanziellen auch umwelt- und verkehrspolitische Ziele. Sie wolle "Anreize dafür geben, dass auf angemessenere und sinnvollere Verkehrswege umgestiegen wird wie die Bahn". Die Luftverkehrsteuer sei vor allem aber ein "Akt der Gerechtigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern wie dem Kraftfahrzeugverkehr", zumal der Flugverkehr schon von der Kerosinsteuer befreit sei.

Hier setzt der Mainzer Vorstoß an. Der Bund habe keine Zuständigkeit, eine solche Steuer zu erheben, macht die Landesregierung geltend. Das Grundgesetz gebe dem Bund diese Kompetenz in Art. 106 nur für "motorisierte Verkehrsmittel" - damit aber seien nur Verkehrsmittel auf der Straße gemeint. Außerdem beanstandet Mainz Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Berufsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen.

Passagierzahlen rückläufig

Weite Teile der Diskussion vor dem Ersten Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof widmeten sich der Entwicklung der Luftverkehrsbranche seit Einführung der Steuer. Die Passagierzahlen am Flughafen Hahn seien 2011 um 17,2 Prozent eingebrochen und weiter rückläufig, klagte Lewentz. Hinzu kämen die im Februar vorgestellten Flughafenleitlinien der EU-Kommission, womit der Druck auf die Regionalflughäfen weiter erhöht werde.

Für das Bundesfinanzministerium in Berlin erwiderte Gatzer: "Es gibt vielerlei Gründe, die ursächlich sind für die Entwicklung an bestimmten Flughäfen." Insgesamt aber gehe das Fluggastaufkommen weiter nach oben. Die Branche müsse ihren Anteil zu den Kosten für die Infrastruktur beisteuern.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Luftverkehrsteuer vor dem BVerfG: War Berlin zuständig? . In: Legal Tribune Online, 20.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12032/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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