Straftaten von Bundeswehrsoldaten: Bundesrat stimmt Zentraljustiz in Kempten zu

23.11.2012

Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden künftig von einer zentralen Staatsanwaltschaft in Kempten verfolgt. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einer Zentralisierung zugestimmt. Das bayerische Justizministerium rechnet damit, dass das Gesetz am 1. Februar oder 1. März 2013 in Kraft tritt. 

Kempten ist seit März 2010 als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für bayerische Fälle im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Bundeswehrsoldaten spezialisiert. Wie Kemptens Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Pollert sagte, gab es seitdem pro Jahr etwa zehn Ermittlungsverfahren gegen in Bayern stationierte Soldaten. Etwa je zur Hälfte habe es sich dabei um allgemeine Strafsachen wie Diebstahl sowie um bundeswehrspezifische Straftaten gehandelt. "Dazu gehören beispielsweise Missbrauch der Befehlsbefugnis oder Gehorsamsverweigerung", sagte Pollert. Bislang habe es erst einen Fall mit Gefechtsbezug gegeben.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte sich nach Ministeriumsangaben für die Auswahl Kemptens eingesetzt. Die bisher oft erforderliche Klärung von Zuständigkeitsfragen habe zu Reibungsverlusten und Verzögerungen geführt, sagte Merk laut Mitteilung.

Bislang sind in der Regel die Gerichte und Staatsanwaltschaften an dem Ort zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat. Die Einarbeitung der Ermittler in die besonderen Gegebenheiten dieser Fälle hat die Strafverfahren oft verzögert.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Straftaten von Bundeswehrsoldaten: Bundesrat stimmt Zentraljustiz in Kempten zu . In: Legal Tribune Online, 23.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7630/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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