BVerwG zum Auskunftsanspruch gegen BND: Presse kann sich auf Grundgesetz berufen

20.02.2013

Journalisten können von Bundesbehörden Auskünfte verlangen und sich dabei auf die Pressefreiheit berufen. Aus den Pressegesetzen der Länder lasse sich ein solcher Anspruch hingegen nicht ableiten. Dies stellten die Leipziger Richter am Mittwoch klar.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) können die Länder den Bundesnachrichtendienst (BND) als Bundesbehörde durch ihre Pressegesetze nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten. Für eine solche Regelung fehle ihnen die Gesetzgebungskompetenz, entschieden die Leipziger Richter (Urt. v. 20.02.2013, Az. 6 A 2.12).

Ein Reporter der Bild-Zeitung hatte vom BND Angaben über die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern verlangt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zum Auskunftsanspruch gegen BND: Presse kann sich auf Grundgesetz berufen . In: Legal Tribune Online, 20.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8192/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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