Anpassung der Anwaltsvergütung: Bundestag verabschiedet Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

17.05.2013

Nun doch noch in der laufenden Legislaturperiode beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend eine Anhebung der Honorare und Gebühren von Anwälten und Notaren. So erhalten Rechtsanwälte im Schnitt künftig zwölf Prozent mehr als nach der letzten Erhöhung im Jahr 2004.

Auch die Vergütung von Notaren, die das letzte Mal vor 25 Jahren angehoben wurde, wird angepasst. Je nach Region kommt es zu einer Erhöhung von bis zu 20 Prozent.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverin (DAV) begrüßten die erste lineare Gebührenanpassung seit 1994. DAV-Präsident Wolfgang Ewer appellierte an den Bundesrat, das für den 1. Juli 2013 geplante Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu blockieren.

Im Gegenzug wurden allerdings die ursprünglich geplanten Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe weitgehend gestoppt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf entfällt größtenteils die Absenkung der Freibeträge, oberhalb derer die gewährten Hilfsgelder zumindest teilweise zurückgezahlt werden müssen.

BRAK und DAV zufrieden

So sollte etwa der Freibetrag für Erwerbstätige von 50 Prozent des höchsten Sozialhilfesatzes auf 25 Prozent sinken - dieser Passus wurde jedoch von den Rechtspolitikern des Bundestags gestrichen.

Auch die Streichung des Plans, dem Antragsgegner in einfach gelagerten Ehescheidungsverfahren künftig die Beiordnung eines Anwalts versagen zu können, begrüßten die Präsidenten der BRAK Axel C. Filges und des DAV. Nicht nur mit Blick auf die Anwaltschaft, sondern vor allem im Interesse der Verbraucher, deren Zugang zum Recht andernfalls enorm eingeschränkt woren wäre, sei die Rücknahme des Vorhabens ein großer Schritt.

Die vom Kabinett vorgesehene Einschränkung der Prozesskostenhilfe sollte eigentlich die Ausgaben der öffentlichen Hand reduzieren. Stattdessen sollen jetzt die staatlichen Einnahmen steigen, indem die Gerichtsgebühren vom Parlament stärker angehoben wurden als ursprünglich geplant.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anpassung der Anwaltsvergütung: Bundestag verabschiedet Kostenrechtsmodernisierungsgesetz . In: Legal Tribune Online, 17.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8754/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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