Bundestag debattiert über Auskunftsrechte der Presse: Große Lösung oder Fli­cken­tep­pich?

12.03.2019

Seit Langem gibt es Bestrebungen, eine einheitliche Regelung für Auskunftsrechte der Presse gegen Bundesbehörden zu schaffen. In einer Bundestagsanhörung wurde nun deutlich, dass das nicht einfach werden dürfte. 

Welche Auskünfte kann die Presse von Bundesbehörden wie z. B. den Geheimdiensten Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst verlangen? Was dürfen diese unter dem Mantel der Geheimhaltung verweigern? Diese Frage treibt nicht nur Journalisten, sondern auch das politische Berlin schon seit Längerem um. Die Landespressegesetze sind keine taugliche Anspruchsgrundlage für ein Auskunftsbegehren auf Bundesebene und Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder direkt aus dem Grundgesetz sind entweder ineffektiv oder zu rudimentär. Ein einheitliches Presseauskunftsgesetz für den Bund soll deshalb her, so die Forderung vieler Politiker und Presseorgane.

Wie LTO im vergangenen November exklusiv berichtete, haben Grüne und FDP dazu jeweils Entwürfe ausgearbeitet, die sich im Wesentlichen gleichen: Die Voraussetzungen für Auskunftsansprüche sollen präzisiert und die Presserechte mindestens an das Niveau der landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Disput gab es zwischen den Fraktionen eher im Detail, etwa bei der Frage, wer aus dem Gesetz konkret berechtigt sein soll. Die Vorstöße waren am Montag Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages. Dort wurde schnell klar: Journalisten wollen das Gesetz lieber heute als morgen, doch juristisch ist die Sache kompliziert.

Auch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der konkrete Umfang des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden nach wie vor ungeklärt. Deshalb wollen die Grünen nun "auf mindestens den Landespressegesetzen entsprechenden gleichwertigem Niveau" durch ein Bundesgesetz regeln, dass das Informationszugangsrecht der Presse u. a. auch die Einsichtnahme in Dokumente umfasst und einen erleichterten Eilrechtsschutz in Presseauskunftsverfahren festschreiben.

Juraprofessoren haben Bedenken

Klaus-Josef Döhring, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), fordert Rechtssicherheit für seine Kollegen und begrüßte daher den Antrag. Das Recht auf Information müsse "glasklar geregelt sein". Was mit Steuergeldern finanziert worden sei, müsse öffentlich zugänglich sein. Tania Röttger vom Rechercheverbund Correctiv forderte gar, über die bisherigen Forderungen von FDP und Grünen hinaus zu gehen. Ein neues Bundesgesetz müsse weit über die in den Landespressegesetzen enthaltenen Ansprüche hinausgehen. 

Der Rechtsanwalt Christoph Partsch monierte, die Bundesbehörden verhielten sich derzeit verfassungswidrig. Eine Vielzahl von Anfragen würden ohne jegliche Auskünfte abgelehnt. Zwar hätten viele Gerichte inzwischen das Recherchebedürfnis der Presse anerkannt, doch es gebe nach wie vor keine Rechtssicherheit und effektiven Rechtsschutz für Journalisten.

Grundrechts- und demokratiepolitisch würde sie Sinn machen, die große Lösung der bundeseinheitlichen Auskunftsrechte, findet auch Klaus Ferdinand Gärditz, Staatsrechtslehrer von der Universität Bonn. Doch nicht alles, was in der Theorie Sinn macht, ist auch tatsächlich umsetzbar. So verweist er auf die Problematik, dass dem Bund hierfür überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz zukomme. Ein bundeseinheitliches Presseauskunftsgesetz sieht er daher kritisch. Vielmehr solle man "sich mit sektoralen Regelungen im jeweiligen Fachrecht zu begnügen, die Konflikte spezifisch und innerhalb der Aufgabenstruktur der jeweiligen Bundesbehörde zu lösen versuchen", so Gärditz.

Unterstützung erhielt der Jurist dabei von seinem Mainzer Kollegen Matthias Cornils von der Johannes Gutenberg-Universität. Dieser warnte vor zu großen Erwartungen an die Gesetzgebung. Angesichts der bereits ergangenen Gerichtsentscheidungen zu den Auskunftsrechten der Presse könne man nun nicht erwarten, das man viel gewinne, wenn dies alles aufgeschrieben werde. Eine bundesgesetzliche Regelung sei verfassungsrechtlich daher auch nicht zwingend geboten, da sie keine substantielle Verbesserung verspreche. Gleichwohl gebe es ein Bedürfnis nach Rechtsklarheit und einer rechtsstaatlichen "Normalisierung", so Cornils.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag debattiert über Auskunftsrechte der Presse: Große Lösung oder Flickenteppich? . In: Legal Tribune Online, 12.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34321/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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