Bundestag zu defekten Geräten: Laptops dürfen früh verschleißen

17.05.2013

Das Parlament will keine gesetzliche Haltbarkeitsdauer für technische Geräte vorschreiben. Der Bundestag hat den Antrag der Linken abgelehnt, Sollbruchstellen zu verbieten und eine Mindestnutzungsdauer für Elektroartikel zu beschließen. Zunächst soll eine Untersuchung des Umweltbundesamts abgewartet werden.

Im März veröffentlichten die Grünen eine Studie, die schwere Vorwürfe gegen Hersteller von Elektroartikeln erhob. Produkte sollen absichtlich so gebaut worden sein, dass sie nach Ablauf der Gewährleistungszeit defekt werden. Als Beleg listeten die Autoren zahlreiche Geräte mit schnell verschleißenden Bauteilen auf. Das Umweltbundesamt schrieb daraufhin ein Forschungsprojekt aus, um die Vorwürfe zu überprüfen.

Um den angeprangerten Missständen zu begegnen, brachte die Fraktion der Linken einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Danach müssen technische Geräte für eine bestimmte Zeit nutzbar sein und bei Defekten soll die Beweislast für eine längere Zeit umgekehrt werden. Diesen Antrag hat der Bundestag nun mit den Stimmen der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die FDP folgte der Argumentation, dass auf dem Markt aus sozialen Gründen auch preiswerte Produkte minderer Qualität angeboten werden müssen. Die CDU/CDU-Fraktion wollte zunächst abwarten, zu welchen Ergebnissen das Bundesumweltamt gelangt.

hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag zu defekten Geräten: Laptops dürfen früh verschleißen . In: Legal Tribune Online, 17.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8756/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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