Bundestag reformiert die Staatsbürgerschaft: "Ihr gehört zu Deutschland, nicht nur beim Public Viewing"

04.07.2014

Auch wenn sie in Deutschland geboren wurden, mussten sich die Kinder von Einwanderern bislang zwischen dem deutschen Pass und dem des Herkunftslands ihrer Eltern entscheiden. Diese Gewissensfrage fällt nun weg. Doch der Opposition geht die "Doppelpass"-Reform nicht weit genug.

Die in Deutschland geborenen Kinder von eingewanderten Eltern dürfen künftig dauerhaft zwei Pässe besitzen. Mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend ein Gesetz, mit dem die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft ausgeweitet wird. Vor etwa drei Monaten hatten der Innenminister de Maizière (CDU) sowie Justizminister Heiko Maas (SPD) den Gesetzesentwurf vorgestellt. Zuwanderer-Kinder können in Zukunft zwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre im Land gelebt oder hier sechs Jahre lang eine Schule besucht haben.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sprach von der "wichtigsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts seit 1999". De Maizière (CDU) sieht darin ein wichtiges Signal an die Betroffenen: "Ihr gehört zu Deutschland (...) nicht nur beim Public Viewing, sondern auch auf dem Amt." Die Opposition hält die Reform hingegen für halbherzig und fordert die komplette Abschaffung der sogenannten Optionspflicht.

Kein genereller Doppelpass

Kinder aus Zuwanderer-Familien, die in Deutschland geboren wurden, erhalten nämlich schon seit dem Jahr 2000 automatisch zwei Staatsangehörigkeiten - doch spätestens mit 23 Jahren mussten sie sich bislang entscheiden, ob sie den deutschen Pass behalten wollen oder den des Herkunftslandes ihrer Eltern. Ausnahmen gab es zwar für EU-Bürger und eine Reihe von anderen Nationalitäten, doch vor allem für die zahlreichen Deutsch-Türken war der "Doppelpass" bislang nur bis zum 23. Geburtstag erlaubt.

Nach langem Ringen hatten sich Union und SPD darauf verständigt, diese Optionspflicht abzuschaffen - allerdings nur für jene jungen Leute, die in Deutschland aufgewachsen sind. "Es wird auch allen Unkenrufen zum Trotz in Zukunft in Deutschland keinen generellen Doppelpass geben", betonte der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Stephan Mayer (CSU).

"Es gibt nach der Verfassung keine Deutschen unterschiedlichen Rechts"

Doch genau diese Einschränkung stößt bei der Opposition auf massive Kritik. "Es gibt nach unserer Verfassung keine Deutschen unterschiedlichen Rechts", betonte der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck. Sevim Dagdelen von der Linken warf der Union vor, sie beharre aus ideologischer Borniertheit auf dem überholten Dogma der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit.

Der SPD-Innenexperte Rüdiger Veit räumte ein, seine Fraktion hätte sich auch eine generelle Hinnahme der Mehrstaatlichkeit gewünscht - die Vereinbarung mit CDU und CSU sei aber kein schlechter Kompromiss. "Aus unserer Sicht ist dieses Glas nicht halbleer, sondern deutlich mehr als halbvoll." Seine Parteikollegin Özoguz ergänzte: "Genau zehn Jahre nach dem Zuwanderungsgesetz bekennt sich Deutschland zu den Kindern seiner Einwanderer."

Die Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU durchgesetzt. Im Gegenzug trugen die Sozialdemokraten die unmittelbar zuvor im Bundestag beschlossene Verschärfung des Asylrechts mit.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Bundestag reformiert die Staatsbürgerschaft: "Ihr gehört zu Deutschland, nicht nur beim Public Viewing" . In: Legal Tribune Online, 04.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12449/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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