Gesetzesänderung nach Geheimdienstskandalen: Ums­trit­tene BND-Reform pas­siert Bun­destag

21.10.2016

Der Bundestag hat am Freitag eine Reform des BND-Gesetzes beschlossen. Damit solle auch verloren gegangene Vertrauen wiederhergestellt werden. Die Opposition spricht von einer Legalisierung massenhafter Grundrechtsverletzung.

Nach jahrelangen Abhöraffären bekommt der Bundesnachrichtendienst (BND) strengere Regeln. Mit den Stimmen von Union und SPD billigte der Bundestag am Freitag ein entsprechendes Gesetz. Es sieht unter anderem die Schaffung eines externen Richter-Gremiums vor, das die vom BND eingesetzten Spionage-Suchbegriffe (Selektoren) überprüfen kann. Zugleich beschloss der Bundestag ein weiteres Gesetz, das die parlamentarische Kontrolle der deutschen Geheimdienste verbessern soll.

Mit den Projekten zogen Union und SPD auch Konsequenzen aus dem NSA-BND-Skandal um Spionage unter befreundeten Staaten. Die Opposition kritisierte die Vorhaben scharf. Datenschützer und Netzaktivisten bemängeln, mit den Plänen würden umstrittene breit angelegte Spionageaktionen erst legitimiert.

Der BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und umstrittenen eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten.

Die Koalitionsparteien sehen in der Reform des BND einen weltweit einmaligen Standard für den Schutz von EU-Bürgern und -Institutionen. Die klaren Regeln für die Zukunft sollten auch das Vertrauen in die Arbeit des BND stärken.

"Legalisierung massenhafter Grundrechtsverletzungen"

Martina Renner von der Linken-Fraktion kritisierte eine faktische Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Grundgesetz (GG) und eine Ausweitung der Befugnisse für Massenüberwachung. "Sie nennen es Reform. Wir nennen es die Legalisierung massenhafter Grundrechtsverletzung." Der Grüne Konstantin von Notz wies auf verfassungsrechtliche Bedenken an der Reform hin. Ähnlich hatte sich zuvor der Deutsche Anwaltverein geäußert. Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wiesen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen zurück.

Die Reform des BND-Gesetzes sieht ferner das Verbot von Wirtschaftsspionage und die Erlaubnis der Kooperation mit internationalen Partnerdiensten unter bestimmten Bedingungen vor. Anders als bisher muss zudem das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Neben dem Richter-Gremium wird zugleich das Amt eines Ständigen Bevollmächtigten geschaffen, der die Kontrolle der Geheimdienste koordinieren soll. Darin verankert ist etwa auch ein besserer Schutz von Whistleblowern.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzesänderung nach Geheimdienstskandalen: Umstrittene BND-Reform passiert Bundestag . In: Legal Tribune Online, 21.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20945/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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