Ausschuss wählt neue Bundesrichter: Neue Richter bekommt das Land - aber wie tran­s­pa­rent?

von Maximilian Amos

05.07.2018

23 neue Richterinnen und Richter hat der zuständige Ausschuss am Donnerstag für die Bundesgerichte der Republik auserkoren. Freuen kann sich, auf wen die Wahl fällt, der Rest bleibt ratlos zurück ob der undurchsichtigen Auswahlkriterien. 

Es dauerte nicht lange nachdem der Richterwahlausschuss getagt hatte, da verschickten die Landesjustizministerien bereits mit Stolz ihre Pressemitteilungen zu den aus ihren Ländern kommenden neuen Bundesrichtern. Klar ist: Man empfindet es als Auszeichnung für die eigene Justiz, fähige Juristen an die Bundesgerichte im ganzen Land senden zu dürfen.

23 neue Männer und Frauen hat der Ausschuss, der sich aus den 16 Landesjustizministern und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammensetzt, am Donnerstag an die fünf Bundesgerichte gewählt. 

Fünf neue Männer am Bundesgerichtshof

Am Bundesgerichtshof finden sich künftig Cornelius Böhm, Dr. Martin Kessen, Dr. Dirk von Selle, Dr. Jan Tolkmitt sowie Marc Wenske ein.

Das Bundesverwaltungsgericht verstärken drei Frauen: Daniela Hampel, Rosanna Sieveking und Elisabeth Steiner.

An den Bundesfinanzhof kommen Dr. Bert Füssenich, Dr. Antje Weihs und Rüdiger Wick.

Das Bundesarbeitsgericht erhält mit Dr. Eva Günther-Gräff, Saskia Klug, Sascha Pessinger und Dr. Fabian Pulz vier neue Richter.

Die meisten neuen Personalien sind zuletzt beim Bundessozialgericht zu verkünden, wo bald acht neue Richterinnen und Richter sitzen: Dr. Christian Burkiczak, Dr. Miriam Hannes, Dr. Björn Harich, Dr. Petra Knorr, Dr. Andrea Loose, Dr. Steffen Luik, Judit Neumann und Dr. Christiane Padé.

Kritik an Auswahlverfahren

Doch an der Richterwahl regte sich bereits in der Vergangenheit immer wieder Kritik: Die Unzufriedenheit mit der Auswahl neuer Richter steigt, es häuften sich immer wieder Konkurrentenklagen. Eine Gesetzesinitiative der Grünen im Bundestag aus dem Jahr 2016 sah u. a. deshalb bereits eine Reform des Auswahlsystems vor.

Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag und früheres Mitglied des Richterwahlausschusses, war beteiligt an dem Vorhaben und übte gegenüber LTO bereits im Vorfeld der Wahl nochmals deutliche Kritik an der Prozedur: "Das derzeitige Verfahren zu den Bundesrichterwahlen ist an Intransparenz nicht zu überbieten und verliert insbesondere bei den betroffenen Richtern dadurch zunehmend an Akzeptanz", sagte Keul. Dies führe auch zu den vermehrten Konkurrentenklagen der unterlegenen Kandidaten.

Problematisch sei u. a., dass keine Initiativbewerbungen möglich seien, so Keul. Die Kandidaten würden ausschließlich von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses oder der Justizministerin auserkoren - wonach ausgewählt wird, sei unklar. Das Richterwahlgesetz schreibe nur vor, dass der Richterwahlausschuss die "sachlichen und persönlichen Voraussetzungen" der Vorgeschlagenen prüfe.

Nur wenige Frauen unter den Kandidaten

Grundlage der Auswahl ist u. a. ein Votum für jeden der Kandidaten, welches der Präsidialrat des betroffenen Bundesgerichts abgegeben hat und das der Ausschuss bei seiner Wahl berücksichtigt. Gerade diese sorgten aber in der jüngeren Vergangenheit oft für Streit.

Aus der Sicht von Keul fehlt es an einem "objektiven Anforderungsprofil". Sie wünscht sich vielmehr ein Ausschreibungsverfahren, da "es Richterinnen und Richtern an den Amts- oder Landgerichten oft nicht einmal bekannt ist, dass Kandidaten für die Bundesgerichte gesucht werden".

Ebenfalls monierte Keul die Besetzung der Kandidatenlisten mit überwiegend männlichen Kandidaten: "Unabhängig von der Wahl selber sollten wenigsten die Vorschlagslisten paritätisch besetzt sein. Es gibt überhaupt keine Rechtfertigung, dass beispielsweise auf der Vorschlagsliste für den BGH nur drei Frauen gegenüber 15 Männern stehen, obwohl es bundesweit zweifelsohne genug qualifizierte Richterinnen gibt." Klar ist nun: Keine davon schaffte es nach Karlsruhe.

Zitiervorschlag

Maximilian Amos, Ausschuss wählt neue Bundesrichter: Neue Richter bekommt das Land - aber wie transparent? . In: Legal Tribune Online, 05.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29581/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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