Nebenverdienste von Bundesrichtern: Regie­rung sieht Unab­hän­gig­keit nicht in Gefahr

27.12.2016

Viele Richter an Bundesgerichten verdienen sich nebenbei etwas dazu. Für einige kommt dabei ein sechsstelliges Sümmchen heraus. Ein Gefährdungspotenzial für die richterliche Unabhängigkeit sieht die Regierung aber nicht.

Einige Richter an Bundesgerichten erzielen jährlich Nebeneinkünfte in fünf- und sogar sechsstelliger Höhe. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul hervor, über die die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) berichtet.

Die höchsten Nebeneinkünfte hatte demnach 2016 ein namentlich nicht genannter Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 275.400 Euro. Ein Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) verdiente nebenher 158.686 Euro. Deutlich niedriger lagen die Top-Nebeneinkünfte am Bundessozialgericht (BSG) (71.781 Euro), Bundesarbeitsgericht (BAG) (44.710 Euro) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (40.500 Euro). Zwischen 2010 und 2016 brachte es demnach ein bestimmter Richter des Bundesgerichtshofs auf insgesamt 1,7 Millionen Euro.

Abgegolten wurden unter anderem Vorträge, wissenschaftliche Aufsätze und Buchbeiträge, aber auch die Mitwirkung an Schiedsgerichten und der Ausbildung von Referendaren. Als größte einzelne Geldgeber nennt die Bundesregierung Verlage, Seminarveranstalter und Vereine.

Keul sagte dazu der Zeitschrift, sie sehe ein "Gefährdungspotenzial" für die richterliche Unabhängigkeit durch "Wahrnehmung lukrativer Angebote". Die Bundesregierung erklärte dagegen, Richter dürften im Gegensatz zu Beamten ihre Arbeitszeit frei einteilen, und es bestehe eine sehr weitgehende Verpflichtung der Bundesrichter, ihre Einkünfte anzuzeigen. Eine Kollision mit dienstlichen Pflichten sei in der Regel nicht zu erwarten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nebenverdienste von Bundesrichtern: Regierung sieht Unabhängigkeit nicht in Gefahr . In: Legal Tribune Online, 27.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21587/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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