Die Bundesregierung will Maßnahmen und Regelungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten auf den Prüfstand stellen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Eine Debatte sei erforderlich, da die bisherigen Regelungen uneinheitlich und zudem selten sind.
Die Bundesregierung führte weiter aus, es sei Sache der Länder, Hochschulen und anderer Forschungseinrichtungen, entsprechende Regelungen aufzustellen. Dort, wo ein akademischer Grad erlangt werden kann, müsse auch für die Qualität dieser Titel gesorgt werden. Für die notwendige Debatte seien in der Wissenschaft Deutschlands die geeigneten Foren vorhanden.
Bisher haben sechs Länder in ihren Hochschulgesetzen Wissenschaftler und Studenten zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Nur drei Länder sehen in ihren Gesetzen darüber hinaus die Möglichkeit vor, über die Promotionsordnung eine eidesstattliche Versicherung bezüglich der Selbstständigkeit der geleisteten Arbeit zu verlangen. Allein ein Land schreibt diese Versicherung zwingend vor.
Dass ein Verstoß Konsequenzen haben muss, ist noch seltener normiert. Nur Nordrhein-Westfalen hat eine Prüfungsordnung, die Täuschungen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße ahndet.
Die Bundesregierung teilte außerdem mit, dass ihr keine Zahlen über Täuschungsversuche und wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen.
ssc/LTO-Redaktion
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Bundesregierung: Schwarz-Gelb sagt Wissenschaftsbetrügern den Kampf an . In: Legal Tribune Online, 08.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3212/ (abgerufen am: 28.03.2024 )
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