Bundesrat will besseren Schutz für Politiker: Höhere Strafen für Hass im Netz

von Hasso Suliak

29.11.2019

Der Bundesrat möchte Politiker besser vor Hass und Verleumdung im Internet schützen. Er fordert höhere Strafen und bessere Verfolgung der Delikte. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird bald den Deutschen Bundestag beschäftigen.

Politiker in den sozialen Medien zu beschimpfen, ist für so manchen Kommentator längst zum Alltag geworden. Auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern will der Bundesrat nun dagegen vorgehen. Am Freitag beschloss die Länderkammer mit breiter Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die vorgesehenen Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) werden dem Bundestag zugeleitet.

Der Entwurf des Bundesrates (BR-DS. 418/19 und 418/1/199) nimmt vor allem kommunalpolitisch und ehrenamtlich engagierte Personen in den Blick. Ihr Schutz sei bislang nicht ausreichend, heißt es. Der Grund: § 188 StGB, der die üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens bestraft, schützt nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen.

Ausweitung des § 188 StGB

Nach den vorgeschlagenen Neuregelungen sollen die Strafverfolgungsbehörden nunmehr Hetze gegen alle im politischen Leben stehenden Personen verfolgen - unabhängig davon, ob sie kommunal, regional, bundes- oder europaweit tätig sind. Auch ein gesonderter Strafantrag des Betroffenen wäre nicht mehr erforderlich. In diesem Sinne geändert werden sollen die §§ 188, 194 StGB.

Eine weitere Änderung betrifft die Strafvorschrift der Bedrohung nach § 241 StGB: Hier soll es künftig für Angriffe in sozialen Netzen einen höheren Strafrahmen geben. Wer Personen öffentlich mit der Begehung von Verbrechen droht, muss nach dem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Erfolgt die Bedrohung gegenüber einer im politischen Leben des Volkes stehende Person, schlagen die Länder eine erhöhte Strafe von bis zu fünf Jahren vor. Bislang liegt die Höchststrafe des § 241 StGB bei maximal einem Jahr.

Zunahme politisch motivierter Gewalt und Hetze

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Länder auf den zunehmenden Anstieg politisch motivierter Gewalt sowie beleidigender und verleumderischer Hetze in den sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Politiker, die in der Öffentlichkeit stehen, seien besonders betroffen. Die weltweite Verbreitung solcher Repressalien müsse konsequenter und entschlossener geahndet werden, betont der Bundesrat. Aktuellen Bezug hat die Initiative durch die jüngste Debatte um hetzerische Postings gegen Renate Künast  erhalten. Die Politikerin der Grünen war im Netz unter anderem als "Stück Scheisse" oder "Sondermüll" tituliert worden. Das LG Berlin hatte in diesen heftigen Beschimpfungen allerdings keine strafbaren Beleidigungen erkannt.

Der Entwurf des Bundesrates wurde am Freitag der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zu Entscheidung vor. Wann dieser sich damit beschäftigt, steht noch nicht fest: es gibt dafür keine verbindlichen Fristen.

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Bundesrat will besseren Schutz für Politiker: Höhere Strafen für Hass im Netz . In: Legal Tribune Online, 29.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38983/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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