Am Freitag im Bundesrat: Homo-Ehe, Ver­fas­sungs-, Ver­brau­cher- und Tier­schutz

25.09.2015

Der Bundesrat fordert weiter die Gleichstellung der Homo-Ehe. Der Verfassungsschutz nach dem NSU-Desaster wird reformiert, außerdem sollen männliche Küken am Leben bleiben und Verbraucher u.a. vor Kaffeefahrten geschützt werden.

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur völligen Gleichstellung der sogenannten Homo-Ehe beschlossen. Der Entwurf, den die Länderkammer am Freitag mit den Stimmen rot-grüner, rot-roter und rot-rot-grüner Regierungen verabschiedete, wird nun in den Bundestag eingebracht. Damit ist jetzt die schwarz-rote Koalition im Bund am Zug. Die SPD ist auch hier für die Gleichstellung. In der Union gibt es aber erheblichen Widerstand.

Bereits vor der Sommerpause hatte der Bundesrat die große Koalition von Union und SPD aufgefordert, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der traditionellen Ehe völlig gleichzustellen.

Verfassungsschutz-Zusammenarbeit wird neu geregelt

Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU wird die Arbeit der Verfassungsschützer in Bund und Ländern nun neu geordnet. Der Bundesrat ließ am Freitag eine lange diskutierte Reform dazu passieren.

Die Behörden werden damit zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bekommt mehr Befugnisse. Es soll die Zusammenarbeit der Ämter koordinieren und die Erkenntnisse zu wesentlichen Bereichen zentral auswerten. Bei gewaltorientierten Bestrebungen in den Ländern soll das Bundesamt im Zweifel selbst in die Beobachtung einsteigen können.

Für den Einsatz von V-Leuten - also Mitgliedern einer Szene, die dem Inlandsgeheimdienst regelmäßig Informationen liefern - werden im Gesetz erstmals Regeln und Grenzen festgelegt.

Die Reform ist eine Reaktion auf die Verfehlungen der Behörden im Fall NSU. Die Sicherheitsbehörden und auch der Verfassungsschutz waren dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) jahrelang nicht auf die Spur gekommen. Der rechten Gruppe werden zwischen den Jahren 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an neun Männern aus Zuwandererfamilien und einer Polizistin. Ein Untersuchungsausschuss im Bundestag hatte gravierende Mängel bei der Arbeit der Verfassungsschutzämter im Fall NSU festgestellt. Informationen versandeten, Hinweise wurden übersehen oder ignoriert.

Bundesrat will Massen-Tötung von männlichen Küken verbieten

Außerdem will der Bundesrat die massenhafte Tötung von männlichen Küken verbieten. Dazu verabschiedete die Länderkammer am Freitag einen von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Das Töten von Tieren aus rein ökonomischen Gründen soll laut Entwurf im Tierschutzgesetz untersagt werden. Eine bis Mitte 2017 laufende Übergangsfrist solle die Brütereien in die Lage versetzen, sich darauf einzustellen.

NRW-Agrarminister Johannes Remmel (Grüne) sagte in der Aussprache: "Tiere (...) sind keine Abfallprodukte." Es könne nicht sein, dass jährlich bundesweit 50 Millionen männliche Eintagsküken vergast und geschreddert würden.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) ist gegen ein Verbot. Ein solches "ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch lediglich ins Ausland verlagern." Er setzt auf die Forschung an einem neuartigen Verfahren, mit dem das Geschlecht der Küken schon vor dem Schlüpfen im Ei bestimmt werden kann. "Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört - daran arbeiten wir bereits intensiv", erklärte Schmidt am Freitag.

EU-weit ist es üblich, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten. "Der Grund dafür ist, dass sie keine Eier legen können, aber auch nicht für die Mast geeignet sind, weil dafür nur speziell gezüchtete Tiere genutzt werden", heißt es in der Begründung des Antrages.

Zitiervorschlag

Am Freitag im Bundesrat: Homo-Ehe, Verfassungs-, Verbraucher- und Tierschutz . In: Legal Tribune Online, 25.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17018/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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