Bundesrat beschließt Frauenquote für Aufsichtsräte: Regierungsfraktionen im Bundestag lehnen Vorschlag ab

21.09.2012

Der Bundesrat hat am Freitag parteiübergreifend eine Gesetzesinitiative für eine Frauenquote in den Führungsetagen der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Für den Hamburger Gesetzentwurf, dem sich Brandenburg angeschlossen hatte, stimmten nicht nur die von SPD und Grünen geführten Länder, sondern auch das Saarland und Sachsen-Anhalt. Dort regieren große Koalitionen von CDU und SPD.

Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen sollen künftig zu mindestens 40 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. "Ich freue mich über die parteiübergreifende Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. Es hat sich ausgezahlt, dass wir die Kritik an vergangenen Entwürfen aufgegriffen und einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Die Quote muss zügig umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat zu lange vergeblich auf Freiwilligkeit gesetzt", sagte die Hamburger Justiz- und Gleichstellungsenatorin Jana Schiedek.

Nach dem Gesetzentwurf soll die Geschlechterquote in zwei Stufen mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Dies soll den Unternehmen ausreichend Zeit geben, Frauen zielgerichtet zu fördern. Verstoßen Unternehmen gegen die Vorgaben können sie die gesamte Vergütung ihrer Aufsichtsratsmitglieder nicht steuerlich absetzen. Zusätzlich müssen sie über den Frauenanteil in ihren Führungsgremien und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berichten. Diese Angaben werden regelmäßig veröffentlicht.

Mehrere Frauenministerinnen der Länder sprachen von einem wichtigen Signal. Die Gesetzesinitiative muss nunmehr vom Bundestag behandelt werden. Dort ist jedoch die Zustimmung unwahrscheinlich, da sich FDP und CSU bereits gegen eine gesetzliche Quote ausgesprochen haben, ebenso große Teile der CDU.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrat beschließt Frauenquote für Aufsichtsräte: Regierungsfraktionen im Bundestag lehnen Vorschlag ab . In: Legal Tribune Online, 21.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7146/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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