Nach Fischers Eintritt in den Ruhestand: Neuer Richter im 2. Straf­senat

15.05.2017

Der vorsitzende RiLG Wolfgang Schmidt ist zum Richter am BGH ernannt worden. Er verstärkt den 2. Strafsenat, nachdem dessen bisheriger Vorsitzende Thomas Fischer zu Anfang Mai in den Ruhestand getreten ist.

Vier Jahre lang hatte Prof Dr. Thomas Fischer im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) den Vorsitz. Mit seinem vorzeitigen Ruhestand ab Mai 2017 ging die Ära um den Herausgeber des bekannten Strafrechtskommentars ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze zu Ende.

Jetzt hat der Spruchkörper ein neues Mitglied: Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Landgericht (RiLG) Wolfgang Schmidt zum Richter am BGH ernannt, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Schmidt ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1992 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Essen sowie den Amtsgerichten Bottrop, Essen-Borbeck, Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer tätig.

Im Februar 1997 wurde er zum RiLG Essen ernannt. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Hamm in der Zeit von Oktober 2001 bis Juni 2002 erfolgte im März 2003 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Essen, wo ihm in der Folgezeit der Vorsitz in verschiedenen Strafkammern und daneben die Aufgaben des Pressesprechers übertragen waren. Von Juli 2003 bis Juli 2005 als Referent und erneut seit April 2013 unter anderem als Referatsleiter war er an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. 

Neben der Zuweisung zum 2. Strafsenat hat das Präsidium des BGH Schmidt zugleich mit ermittlungsrichterlichen Aufgaben betraut.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Fischers Eintritt in den Ruhestand: Neuer Richter im 2. Strafsenat . In: Legal Tribune Online, 15.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22929/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen