BSG zur Bemessung des Elterngeldes: Urlaubs- und Weih­nachts­geld zählen nicht

29.06.2017

Das BSG hat entschieden, dass jährlich einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht das Elterngeld erhöhen. Die Zahlungen würden lohnsteuerlich als sonstige Bezüge gelten.

Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöhen nicht das Elterngeld. Diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel (Urt. v. 29.06.2017, Az. B 10 EG 5/16 R).

Die Klägerin war vor der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2014 und ihrer sich anschließenden Elternzeit als Angestellte tätig. Sie hatte nach ihrem Arbeitsvertrag Anspruch auf monatliche Lohnzahlung in Höhe von 1/14 des vereinbarten Jahresgehalts. Die einmal jährliche Zahlung eines Urlaubsgeldes im Mai und eines Weihnachtsgeldes im November sollten weitere je 1/14 des vereinbarten Jahresgehalts betragen. Die Elterngeldstelle berücksichtigte lediglich die monatlich wiederkehrenden Löhne, nicht aber das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Vertreter der Mutter argumentierte vor Gericht, dass im Arbeitsvertrag aber ein Jahreslohn festgelegt worden sei. Dieser werde in Raten ausgezahlt, zwei davon in doppelter Höhe. Damit zählten Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu den laufenden Einkünften.

Das BSG widersprach dem: Das Elterngeld bemesse sich für Arbeitnehmer nach dem Durchschnitt des laufenden, in der Regel monatlich zufließenden Lohns im Bemessungszeitraum. Üblicherweise seien damit die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes Grundlage der Berechnung.

Eine Zuordnung zum laufenden Lohn folge zudem nicht daraus, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Teile des Gesamtjahreslohns zu berechnen sind. Die Zahlung erfolge anlassbezogen - einmal vor der Urlaubszeit und einmal vor Weihnachten, erklärten die Kasseler Richter. Die Zahlungen würden damit lohnsteuerlich als sonstige Bezüge gelten. Diese sind laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht anzurechnen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BSG zur Bemessung des Elterngeldes: Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht . In: Legal Tribune Online, 29.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23325/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen