BRD gibt Unterlassungserklärung ab: BKA darf nicht mit AfD-Bild um Rechts­ex­t­re­mismus-Mit­ar­beiter werben

13.07.2017

Die Bundesrepublik hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, weil das BKA eine Stellenanzeige mit einem Foto des AfD-Twitter-Kanals bebildert hatte. Damit verhalte sich der Staat nicht neutral, so die Anwälte der Partei.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat sich verpflichtet, zur Bebilderung einer Stellenanzeige für Mitarbeiter im Bereich Rechtsextremismus keine Abbildung des AfD-Twitter-Zugangs mehr zu verwenden. Wie die Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte am Donnerstag mitteilte, hat das BKA diese Woche eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Die Behörde hatte im Juni ein im Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichtes Stellenangebot für einen Sachbearbeiter für die "Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus" unter anderem mit einem Screenshot bebildert, der den AfD-Account zeigt:

Stellenausschreibung des BKA

 

Nach einer Abmahnung durch die Kanzlei hatte das BKA die Stellenanzeige schließlich bei Twitter gelöscht.

Aus Sicht des Lesers werde der AfD-Account als Beispiel für Rechtsextremismus herangezogen, argumentierten die Anwälte. Dabei seien die Bundesrepublik und ihre Behörden zur strikten politischen Neutralität verpflichtet - und dagegen verstoße die Bebilderung der Stellenanzeige: "Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt", so ein Anwalt der auf Marken- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BRD gibt Unterlassungserklärung ab: BKA darf nicht mit AfD-Bild um Rechtsextremismus-Mitarbeiter werben . In: Legal Tribune Online, 13.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23455/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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