Maas will Bundesregierung zuvorkommen: Sch­nel­lere Abschaf­fung des Schah-Para­gra­phen

21.04.2016

Entgegen des ursprünglichen Vorhabens der Bundesregierung plant Bundesjustizminister Heiko Maas eine sofortige Abschaffung des § 103 StGB. Er reagiert damit auf den Druck der Länder, die eine schnelle Abschaffung der Norm fordern.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will den sogenannten Schah-Paragraphen deutlich schneller abschaffen als bisher von der großen Koalition geplant. Am Donnerstag berichtete die Rheinische Post aus Regierungskreisen, Maas arbeite bereits an einem Gesetzentwurf, der die sofortige Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht.

Maas reagiere damit auf Druck aus den Ländern, schreibt die Zeitung. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte angekündigt, den Paragrafen noch vor der Sommerpause über den Bundesrat zu kippen. In der Folge habe Maas den Ländern am Mittwoch signalisiert, schneller reagieren zu wollen.

Böhmermann soll geschützt werden

Durch die Abschaffung soll dem Satiriker Jan Böhmermann eine mögliche Bestrafung nach dieser Vorschrift erspart werden. Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show Neo Magazin Royale (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er Erdogan mit drastischen Worten angriff.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ermächtigte die deutsche Justiz am vergangenen Freitag, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Den einschlägigen § 103 des StGB, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt, will die große Koalition noch in dieser Legislaturperiode streichen. Die Gesetzesänderung soll nach der Erklärung Merkels aber erst 2018 in Kraft treten.

nas/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Maas will Bundesregierung zuvorkommen: Schnellere Abschaffung des Schah-Paragraphen . In: Legal Tribune Online, 21.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19160/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen