Verfassungsbeschwerde gegen BND-G: Unbe­schränkte Bespit­ze­lung

30.01.2018

Journalisten haben Verfassungsbeschwerde gegen das BND-G eingelegt. Unterstützt von der GFF und Journalistenvereinigungen wehren sie sich gegen die vor einem Jahr in Kraft getretenen Überwachungsrechte des Nachrichtendienstes.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde der Reporter ohne Grenzen (RoG) und mehrerer Journalisten wird von der Bürgerrechtsorganisation GFF koordiniert und vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), dem Journalisten-Netzwerk n-ost, netzwerk recherche (nr) und RoG unterstützt.

Unter den Klägern sind zahlreiche namhafte Investigativjournalisten, darunter die Gewinnerin des diesjährigen Alternativen Nobelpreises Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan sowie die Journalisten Blaž Zgaga aus Slowenien und Richard Norton-Taylor aus Großbritannien.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes, dem Bundesnachrichtendienst (BND), durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung vom 23. Dezember 2016 (BNDG-Novelle). Das Gesetz, das seit Januar 2017 in Kraft ist, ermögliche es, Telekommunikation im Ausland gezielt mitzuschneiden und alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten auszuwerten, so die Beschwerdeführer.

Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung (StPO) braucht der BND für eine solche strategische Überwachung keinen konkreten Verdacht und keine richterliche Genehmigung. Die Kommunikation wird anhand bestimmter Suchbegriffe unter Annahme einer allgemeinen Bedrohungslage durchsucht. Die Überwachung könne, so die Bescherdeführer, damit jeden treffen, der Teil der Kommunikation beispielsweise mit Journalisten im Ausland ist. Die Rechtsgrundlage dafür war bislang unklar; diese Lücke sollte die BNDG-Novelle schließen.

"Das Gesetz knüpft jedoch an völlig unzureichende Voraussetzungen an", sagt Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. "Schon zu extrem vagen Zwecken darf der BND Berufsgeheimnisträger überwachen – etwa um 'Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung' zu gewinnen. Damit gibt es de facto keinerlei Einschränkung für eine Bespitzelung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst. Das ist rechtsstaatlich inakzeptabel, weil so das Telekommunikationsgeheimnis für den BND praktisch nicht mehr gilt", so Buermeyer weiter.

"Datenfluss unkontrollierbar"

Neben dem unzureichenden Grundrechtsschutz ausländischer Journalisten vor den Überwachungsmaßnahmen monieren die Journalisten, dass das Gesetz weder rechtlich noch technisch inländische von ausländischer Telekommunikation trennen könne. Diese permanente Überwachung erschüttere das Vertrauen der Quellen von Journalisten in die Geheimhaltung ihrer Identität und zerstöre so die Grundlagen des investigativen Journalismus. Das bedrohe die Pressefreiheit weltweit, insbesondere aber in autokratisch regierten Staaten.

Die Verfassungsbeschwerde bemängelt nach Mitteilung der GFF auch die Regelungen zur Kontrolle der Überwachung und die teilweise automatisierte Kooperation des BND mit ausländischen Geheimdiensten. Die Beschwerdeführer befürchten, dass die Daten aus der vom BND überwachten Kommunikation ohne vernünftige Begrenzungen an andere Geheimdienste weitergegeben werden können.

"Damit führt die BNDG-Novelle dazu, dass selbst der BND nicht mehr kontrollieren kann, wohin die Daten aus der Internet-Massenüberwachung letztlich fließen. So können Journalisten persönlich in Gefahr geraten, wenn ihre Kommunikation in die falschen Hände gerät", erläutert Buermeyer. "Eine solche Beeinträchtigung der Pressefreiheit kann nicht im Interesse eines demokratischen Staates sein. Wir hoffen daher, dass Karlsruhe mit einem wegweisenden Urteil der nahezu schrankenlosen Überwachung durch den BND eine Absage erteilen wird."

Die Beschwerde wurde bereits im Dezember eingereicht und am Dienstag in Berlin öffentlich vorgestellt.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsbeschwerde gegen BND-G: Unbeschränkte Bespitzelung . In: Legal Tribune Online, 30.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26773/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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