Bayerische Kartellbehörde zu beliebtem Wiesngetränk: Bier­p­reis­de­ckel recht­lich zulässig

07.03.2017

Bis 2019 soll die Maß Bier höchstens 10,70 Euro kosten dürfen. Für diesen Plan bekommt die Stadt München nun Rückendeckung von der Kartellbehörde. Der Bierpreisdeckel ist zulässig – wenn er regelmäßig überprüft wird.

Die Landeskartellbehörde Bayern hält den Vorstoß von Bürgermeister und Münchener Wirtschaftsreferent Josef Schmid (CSU)  für eine Deckelung der Bierpreise auf dem Münchener Oktoberfest für rechtlich zulässig. Bis 2019 soll die Maß Bier demnach höchstens 10,70 Euro kosten dürfen. Es Müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Angemessenheit der Höchstpreisklausel von Seiten der Stadt München regelmäßig überprüft wird.

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Stadt hat dazu einen Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet. Demnach sollen einmal jährlich, nachdem der Stadt die Umsatzzahlen der Festwirte vorliegen, Gespräche stattfinden. In dessen Folge überprüft das Referat die Angemessenheit des Höchstpreises, insbesondere im Fall einer erheblichen Veränderung der Kalkulationsgrundlage.

Laut Mitteilung der Landeskartellbehörde bewegt sich der Vorschlag im rechtlich zulässigen Rahmen. Schmid wird den mit der Kartellbehörde abgestimmten Vorschlag zur Deckelung des Bierpreises nun zum Teil seiner Wiesn-Beschlussvorlagen machen. "Die von mir vorgeschlagenen Reformen geben der Stadt München wieder mehr Handlungsmöglichkeiten, den Charakter der Wiesn als traditionelles Volksfest zu schützen", so Schmid in einer Mitteilung.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bayerische Kartellbehörde zu beliebtem Wiesngetränk: Bierpreisdeckel rechtlich zulässig . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22304/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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