BGH zum Leasing

Zahlungsverweigerungsrecht nach Rücktritt wegen Mängeln

von mbo / LTO-Redaktion

16.06.2010

Der BGH äußerte sich am Mittwoch in seinem Urteil zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingnehmer berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten zu verweigern, wenn er wegen eines Mangels an der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat.

Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil entschieden, dass der Leasingnehmer nur dann berechtigt ist, die Zahlungen der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm vom Leasinggeber übertragenen Rechte und Ansprüche gegen den Lieferanten klageweise geltend macht (Az. VIII ZR 317/09 – noch nicht veröffentlicht).

Dieses Urteil überrascht insofern nicht, als es der ständigen Rechtsprechung vor der Schuldrechtsreform entspricht. Der BGH nutzte allerdings den aktuellen Fall, um klarzustellen, dass auch die Änderung des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG) zum 1. Januar 2002 diesbezügliche keine Änderungen bewirkte.

Dies war zuvor in Zweifel gezogen worden, da durch das SMG die "Wandelung" – welche erst zustande kam, wenn der Verkäufer zustimmte oder verurteilt wurde – durch das Rücktrittsrecht gemäß § 437 Nr.2, §§ 323, 326 Abs. 5 BGB ersetzt worden war. Denn der Rücktritt ist als Gestaltungsrecht des Käufers vom Willen des Verkäufers unabhängig und deshalb – sofern ein Rücktrittsrecht besteht – schon mit Zugang der Rücktrittserklärung wirksam.

Nach Ansicht des BGH hat die Ersetzung der Wandelung durch den Rücktritt im Gewährleistungsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer und dem Lieferanten aber keine Auswirkungen auf die Interessenlage im Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer.

Es sei daher auch unter Geltung des modernisierten Schuldrechts interessengerecht, dem Leasingnehmer für den Fall, dass der Lieferant den vom Leasingnehmer erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert, ein Recht zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten nur unter der Bedingung zuzugestehen, dass der Leasingnehmer auch klageweise aus dem erklärten Rücktritt gegen den Lieferanten vorgehe.

Artikel kommentierenDruckenSendenZitieren

Zitiervorschlag

mbo / LTO-Redaktion, BGH zum Leasing: Zahlungsverweigerungsrecht nach Rücktritt wegen Mängeln. In: Legal Tribune ONLINE, 16.06.2010, http://www.lto.de/persistent/a_id/753/ (abgerufen am 19.05.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist deaktiviert.
Neuer Kommentar
Wollen Sie mit Visitenkarte kommentieren? Hier klicken und einloggen *

Benachrichtgung bei weiteren Kommentaren



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Themenwoche LL.M.-Programme

Der Weg bis zum zweiten Staatsexamen ist eigentlich schon hart genug. Trotzdem machen viele weiter. In unserer Themenwoche vom 13. bis zum 17. Mai werden wir einige der wichtigsten Fragen beantworten: LL.M. oder Dr.? Vollzeit oder berufsbegleitend? In Deutschland oder in den USA?

Mo 13.05.
Ein Titel macht Karriere - und viele Juristen mit ihm

Di 14.05.
Welcher Studiengang ist der richtige für mich?

Mi 15.05.
Deutsche Bewerber beim LL.M. Day sehr begehrt

Do 16.05.
Meisterhafte Zeitplanung

Fr 17.05.
5 Tipps und Tricks von Bewerbung bis Stipendium

 

Sponsored Article: LL.M.-Studiengang sorgt für Durchblick im komplexen Normgefüge

20

Veranstaltungen und Seminare

06.06.2013 - 08.06.2013, Düsseldorf64. Deutscher Anwaltstag

18.06.2013, StuttgartNeueste Entwicklungen zum AGB-Recht

09.07.2013, Nürnberg8. Bayerischer Anwaltstag 2013

30.10.2013, Groß-Gerau 1 x 1 Zwangsvollstreckung

Adressermittlung

Adressermittlung

Verlieren Sie oder Ihre Mandanten Umsätze, weil die Anspruchsgegner unter ihrer alten Adresse nicht mehr zu erreichen sind? Mit unserer Adressermittlung finden Sie säumige Schuldner- schnell, bequem und günstig.

Zur Adressermittlung

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren