Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: Vor­erst keine BGH-Ent­schei­dung im Kuh­g­lo­cken-Streit

20.12.2019

Der seit Jahren laufende Nachbarschaftsstreit um das Gebimmel von Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen wird erst einmal kein Fall für den BGH: Er habe keine grundsätzliche Bedeutung, entschieden die Karlsruher Richter.

Die bimmelnden Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen werden kein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter sehen keinen Anlass, sich mit der Klage eines Anwohners zu befassen. Die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung, teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit und wies die Nichtzulassungsbeschwerde ab (Beschl. v. 19.12.2019, Az. V ZR 85/19).

Der Mann und seine Frau fühlen sich von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört. Am Schlafzimmerfenster wollen sie eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel gemessen haben. Gestritten wird seit Jahren, auch um die Fliegen rund um die Kühe und um die Gülle. "Zeit wird's, dass es endlich ein Ende gibt", kommentierte Bäuerin Regina Killer die Entscheidung des BGH. Doch noch ist das letzte richterliche Wort nicht gesprochen.

Die Eheleute waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert und zogen in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht München. Dort ist noch der Fall der Frau anhängig. Der Senat will Ende Mai 2020 nach Holzkirchen fahren – und die Sache selbst in Augen- und Ohrenschein nehmen.

Der Anwalt der Eheleute, Peter Hartherz, hatte im Fall des Mannes seinerzeit im Gericht zum Beweis Aufnahmen des Gebimmels abgespielt. Das OLG kam aber zu dem Schluss, dass die Lärmangaben teils zu pauschal seien. Es sah sich im April dieses Jahres im Fall des Mannes nicht veranlasst, der Bimmelei ein Ende zu setzen, und wies dessen Klage zurück. Die Bäuerin halte sich an eine frühere gerichtliche Vereinbarung, wonach die Kühe mit Glocke nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand zum Nachbarn grasen dürfen. Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen legte der Mann in Karlsruhe Beschwerde ein - ohne Erfolg, wie nun bekannt wurde.

OLG-Senat will nach Holzkirchen fahren

Nun geht es mit dem Verfahren der Ehefrau weiter. Ein Termin am OLG Ende Oktober war abgesetzt worden. Ende Oktober seien die Kühe schon nicht mehr auf der Weide gewesen, sagte die Bäuerin Killer. Der Senat will nun laut Gericht Ende Mai 2020 nach Holzkirchen fahren und selbst hören, wie die Glocken klingen. Zwischen dem 15. und 20. Mai sollen die Kühe - voraussichtlich vier mit Glocken - wieder auf die Weide, sagt Killer. Zum Gerichtstermin "muss ich sie auf jeden Fall, draußen haben". Einige Tage bräuchten die Tiere auch, um sich einzugewöhnen; die ersten Tage seien sie meist etwas unruhiger.

Einen Ortstermin, sogar mit Schlafprobe, hatte der Senat schon im Fall des Ehemannes erwogen. Das Ehepaar hätte damals laut seinem Anwalt auch eine Übernachtung möglich gemacht. Doch damals kam das Gericht darauf nicht mehr zurück. Hartherz bedauerte das nach der Entscheidung im April im Fall des Ehemannes. Sein Mandant habe auf eine Beweisaufnahme gesetzt, sagte er damals. "Er hat darauf gehofft, dass das Gericht sich mal selbst ein Bild macht von den unhaltbaren Zuständen."

Dazu zählen nach Ansicht des Ehepaares nicht nur die Kühe mit ihren Glocken, sondern auch Fliegen, die um die Kühe und von dort auf ihr Anwesen schwirren, sowie das Ausbringen von Gülle. Anwalt Hartherz hatte dazu eine Vielzahl von Anträgen gestellt, unter anderem sollten die Düngung wie auch die Weidehaltung unterlassen werden. Aber wenn die Kühe schon unbedingt auf die Weide müssten, dann wenigstens ohne Kuhglocken. Eine Chance hat das Ehepaar nun trotz der Ablehnung aus Karlsruhe noch vor dem OLG im Fall der Frau.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: Vorerst keine BGH-Entscheidung im Kuhglocken-Streit . In: Legal Tribune Online, 20.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39369/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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