BGH zum Rechtsmangel bei Autokauf: Fahn­dungs­ein­trag für Gebraucht­wagen berech­tigt zum Rück­tritt

18.01.2017

Eine Fahndungsausschreibung nach einem Pkw ist ein Rechtsmangel. Das gilt schon ab der Eintragung im Schengener Informationssystem, entschied der BGH.

Eine internationale Fahndungsausschreibung nach einem Gebrauchtwagen ist ein Rechtsmangel und berechtigt zum Rücktritt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 18.01.2017, Az. VIII ZR 234/15).

Der Kläger hatte im Jahr 2012 vom Beklagten einen gebrauchten Oldtimer Rolls Royce Corniche Cabrio zum Preis von 29.000 Euro gekauft. Als er den Pkw anmelden wollte, wurde dieser jedoch polizeilich sichergestellt: Der Oldtimer war im sogenannten Schengener Informationssystem (SIS) von den französischen Behörden als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Das Schengener Informationssystem ist eine Datenbank, die unter anderem Informationen über gestohlene oder vermisste Fahrzeuge enthält. Vor dem Hintergrund grundsätzlich weggefallener Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist ihr Hauptzweck die Sicherstellung eines hohen Maßes an Sicherheit innerhalb der Schengen-Staaten. Dazu wird Polizei und Grenzschutz gestattet, Ausschreibungen zu Personen und Gegenständen einzugeben und abzufragen.

Ermittlungen auch wegen Hehlerei

Die Ermittlungen richteten sich zunächst unter anderem gegen Käufer und Verkäufer wegen des Verdachts der Hehlerei. Sie wurden eingestellt, als die Vermutung aufkam, der ehemalige französische Eigentümer könnte den Diebstahl des Fahrzeugs zum Zwecke des Versicherungsbetrugs vorgetäuscht haben. Ende 2013 gab die Polizei das Fahrzeug frei und der Käufer ließ es zu. Bereits kurz darauf wurden die Ermittlungen allerdings auch gegen die Parteien wiederaufgenommen.

Aufgrund der unverändert fortdauernden SIS-Ausschreibung erklärte der Käufer schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises. Mit dem Begehren war er schon in den Vorinstanzen erfolgreich.

Auch der VIII. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, der Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem sei ein zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigender Rechtsmangel. Um seine Leistungspflicht zu erfüllen, habe ein Verkäufer dem Käufer Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Die Sache müsse zudem nach §§ 433 Abs. 1 Satz 2, § 435 S. 1, § 903 S. 1 BGB frei von Rechtsmängeln sein, der Käufer sie also unangefochten und frei von Rechten Dritter wie ein Eigentümer nutzen können.

Schon die Eintragung ist der Rechtsmangel

Insofern sei nicht erst die behördliche Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs, sondern bereits dessen Eintragung in die Fahndungsliste aufgrund einer SIS-Ausschreibung als Rechtsmangel anzusehen. Denn eine solche Eintragung sei für den Käufer mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei der Zulassung des Fahrzeugs oder einer Halteränderung oder einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt und ihm das Fahrzeug daraufhin auf unbestimmte Zeit entzogen werde.

Im vorliegenden Fall war dies im Jahr 2013 bereits für die Dauer von einigen Monaten geschehen. Nachdem die SIS-Eintragung weiterhin nicht beseitigt sei, müsse der klagende Käufer auch zukünftig im gesamten Schengen-Raum jederzeit mit einer erneuten Beschlagnahme rechnen. Gerade bei einem Entzug im Ausland wäre dies für ihn nicht nur mit einem erneuten zeitweisen Entzug der Nutzungsmöglichkeit, sondern insbesondere auch mit erheblichen Anstrengungen zur Wiedererlangung des Fahrzeugbesitzes verbunden.

Schließlich sei auch die (Weiter-)Verkäuflichkeit eines Pkw durch die Fahndungseintragung stark beeinträchtigt; denn der Käufer wäre redlicherweise gehalten, einen potentiellen Käufer über die SIS-Eintragung aufzuklären.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zum Rechtsmangel bei Autokauf: Fahndungseintrag für Gebrauchtwagen berechtigt zum Rücktritt . In: Legal Tribune Online, 18.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21808/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen