BGH: Verurteilung des Ex-KI.KA-Herstellungsleiters bestätigt

21.12.2011

Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der 2. Strafsenat die Revision des ehemaligen Herstellungsleiters des MDR als unbegründet verworfen. Dieser hatte sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Erfurt gewandt, welches ihn wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Erfurt war der Angeklagte seit 1996 als angestellter Herstellungsleiter beim Kinderkanal (KI.KA), einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die betriebswirtschaftliche Betreuung sämtlicher Programmproduktionen und sonstiger Betriebsvorgänge. Daneben war er berechtigt, in festgelegtem Umfang Aufträge an externe Produktionsdienstleister zu vergeben und Rechnungen anzuweisen. Eine wirksame interne Überprüfung seiner Tätigkeit fand diesbezüglich praktisch nicht statt.

Dies nutzte er im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführer eines freien Produktionsunternehmens dazu aus, den MDR in einer Vielzahl von Fällen mittels von ihm an das Unternehmen erteilter fingierter Aufträge und entsprechender Scheinrechnungen zur Auszahlung von Beträgen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich zu veranlassen, obwohl die abgerechneten Leistungen, wie der Angeklagte wusste, zu keinem Zeitpunkt erbracht worden waren.

Zwischen Oktober 2005 und Oktober 2010 erzielte das Produktionsunternehmen auf diese Weise unberechtigte Einnahmen von etwa 4,6 Millionen Euro. Der damalige Herstellungsleiter nahm nach Begleichung der Scheinrechnungen durch den MDR einen Anteil von mindestens 40 Prozent der jeweiligen Rechnungssumme entgegen, den ihm der Geschäftsführer des Produktionsunternehmens in bar zukommen ließ. Das Geld verwendete der Angeklagte zu einem geringen Teil für seinen laufenden Lebensunterhalt. Den größten Teil setzte der an pathologischer Spielsucht leidende Angeklagte jedoch an Geldspielautomaten um.

Das Urteil des LG Erfurt ist damit rechtskräftig (Beschl. v. 13.12.2011, Az. 2 StR 521/11).

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: Verurteilung des Ex-KI.KA-Herstellungsleiters bestätigt . In: Legal Tribune Online, 21.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5152/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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