BGH zum Heizölkauf per Fernabsatz: Ver­brau­cher können Bestel­lung wider­rufen

14.08.2015

In einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, dass Verbraucher auch Fernabsatzverträge über die Lieferung von Heizöl innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.

Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch beim Kauf von Heizöl wird davon in Zukunft keine Ausnahme mehr gemacht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden (Urt. v. 17.06.2015, Az. VIII ZR 249/14). Das hatte 

Entscheidend ist nach dem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel, dass das Heizöl noch nicht im Tank ist. Darüber hinaus müsse die Bestellung per Fax, Telefon oder via Internet erfolgt sein - was beim Heizölkauf allerdings die Regel sei.*

Die Vorinstanzen hatten - im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung - entschieden, dass bei der Bestellung von Heizöl mittels eines Fernkommunikationsmittels (zum Beispiel via Internet oder Telefon) eine Ausnahme nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aF vom allgemeinen Widerrufsrecht für Verbraucher bestehe. Dies hatten sie mit dem spekulativen Charakter des Heizölkaufs begründet: Der Preis für Heizöl unterliege Schwankungen, auf welche der Händler keinen Einfluss habe.

Der VIII. Zivilsenat des BGH urteilte nun, dass sich der Ausschluss des Widerrufsrechts nicht auf Fernabsatzverträge über die Lieferung von Heizöl erstreckt. Der Erwerb von Heizöl durch den Verbraucher weise keinen "spekulativen Kern" auf, so der BGH. Das Geschäft diene nicht dazu, durch Weiterveräußerung einen finanziellen Gewinn zu erzielen, sondern richte sich typischerweise auf Eigenversorgung durch Endverbrauch der Ware. Dass der Verbraucher durch einen Widerruf unter Umständen von schwankenden Heizölpreisen profitieren könne, sei kein Grund für eine andere Beurteilung. Diese Risikoverteilung sei im Gesetz angelegt und deshalb hinzunehmen.

mbr/LTO-Redaktion mit Material von dpa

*geändert am 17.08.2015. Dieser Absatz wurde eingefügt.

Zitiervorschlag

BGH zum Heizölkauf per Fernabsatz: Verbraucher können Bestellung widerrufen . In: Legal Tribune Online, 14.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16608/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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