BGH zu Entschädigung für Persönlichkeitsverletzung: Anspruch wird nicht vererbt

30.04.2014

Der Sohn des 2011 verstorbenen Musikers Peter Alexander ist vor den BGH gezogen, weil er eine Klage seines Vaters gegen Regenbogenblätter weiterführen wollte. Der Entertainer hatte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen. Ansprüche hieraus könne aber nur der Betroffene selbst geltend machen, entschied nun Karlsruhe.

Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung hat nach Ansicht des Bundesgerichtshof (BGH) vor allem eine Funktion: Genugtuung. Dieser Gesichtspunkt verliere aber regelmäßig dann an Bedeutung, wenn der Betroffene verstirbt. Der Anspruch bestehe dann nicht über den Tod hinaus, so die Entscheidung, die am Mittwoch bekannt wurde (Urt. v. 29.04.2014, Az. VI ZR 246/12).

Damit darf der Sohn des verstorbenen Musikers Peter Alexander den Prozess, den sein Vater durch Einreichung der Klage einen Tag vor seinem Tod in Gang gesetzt hatte, nicht fortführen. Bereits die Vorinstanzen hatten dies so entschieden. So nun auch der VI. Zivilsenat in Karlsruhe.

Zwischen 2009 und 2010 hatten verschiedene Publikationen unter anderem von der Trauer Peter Alexanders über den Tod seiner Tochter berichtet. Der Österreicher sah sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und reichte Klage auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 30.000 Euro ein. Ob die angegriffenen Veröffentlichungen einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) rechtfertigen könnten, musste der BGH nicht entscheiden.

Die Richter ließen ebenso offen, ob ein möglicher Anspruch nach Eintritt der Rechtshängigkeit vererbt werden könnte. Zwar hatte Alexander die Klage dem Gericht am Tag vor seinem Tod übermittelt, sie wurde der Beklagten allerdings erst einige Wochen später zugestellt. Die bloße Anhängigkeit der Klage führe  nicht zur Vererblichkeit eines Anspruchs aus dem Persönlichkeitsrecht, so der BGH.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Entschädigung für Persönlichkeitsverletzung: Anspruch wird nicht vererbt . In: Legal Tribune Online, 30.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11832/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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