BGH zu Werbung für Kinder in Fantasyrollenspiel: Gameforge darf Spielzubehör nicht bewerben

18.07.2013

Das Softwareunternehmen Gameforge darf Kinder in seinem Fantasyrollenspiel "Rules of Magic" nicht zum Kauf von Spielzubehör animieren. Der BGH gab damit am Mittwoch einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt.

Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung (Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 34/12). Der Bundesgerichtshof (BGH) gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel "Rules of Magic" verklagt hatte.

Das Spiel funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten "Free-to-play"-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an dem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere - etwa mit Waffen oder Zeitvorteile - können sie dazukaufen. Das sei verbotene Werbung für Kinder, so die Verbraucherschützer.

Der von dem Spieleanbieter verwendete Slogan sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, so der BGH. Das sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass man sich für den Kauf weiterklicken müsse, ergebe nichts Anderes. Denn wie in einem Ladengeschäft seien Werbung und direkte Kaufmöglichkeit nah beieinander. Das beklagte Unternehmen Gameforge hatte darauf hingewiesen, dass die Werbeaktion nicht wiederholt worden sei.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, weil ein Versäumnisurteil ergangen ist.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Werbung für Kinder in Fantasyrollenspiel: Gameforge darf Spielzubehör nicht bewerben . In: Legal Tribune Online, 18.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9167/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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