BGH zur Altersdiskriminierung: AGG gilt auch für Klinikchef

23.04.2012

Der BGH hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt. Das Verbot der Benachteiligung sei auch auf den medizinischen Geschäftsführer eines als GmbH eingetragenen Krankenhauses anwendbar, wenn dessen befristeter Vertrag nicht verlängert wird, entschieden die Richter am Montag in Karlsruhe.

Damit bestätigten sie eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen (Urt. v. 23.04.2012, Az. II ZR 163/10). Der frühere medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken in Köln hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert worden war. Anstelle des damals 62-Jährigen hatte der Betreiber einen 41 Jahre alten Bewerber eingestellt.

Mehr dazu demnächst auf LTO.de.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zur Altersdiskriminierung: AGG gilt auch für Klinikchef . In: Legal Tribune Online, 23.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6056/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen