BGH
Nebenkosten bei Miete müssen transparent sein
01.09.2011
Im konkreten Fall war mietvertraglich vereinbart worden, dass sämtliche Nebenkosten des Einkaufscenters von allen Mietern anteilig getragen werden sollen. Unter den einzelnen Kostenpositionen tauchten im Mietvertrag zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" auf. Was genau sich dahinter verbirgt wurde nicht im Mietvertrag festgehalten - zum Nachteil des Vermieters, wie die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden.
Nach dem Richterspruch ist "eine formularmäßige Klausel, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des 'Center-Managements' auferlegt, intransparent und daher unwirksam (Urt. v. 03.08.2011, Az. XII ZR 205/09).
mbr/LTO-Redaktion
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Betriebskosten bei gemischter Nutzung: Vermieter können Vorwegabzug nachträglich korrigieren
Zitiervorschlag
, BGH: Nebenkosten bei Miete müssen transparent sein. In: Legal Tribune ONLINE, 01.09.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4187/ (abgerufen am 22.05.2012)
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