Steuerhinterziehung bei Luxusautos: BGH bestä­tigt Urteil gegen Prinz von Anhalt

06.09.2017

Private Luxusautos von der Steuer absetzen? Das geht so nicht, entschied das LG Augsburg und verurteilte Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt. Ob er wirklich hinter Gitter muss, ist aber offen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Strafurteil wegen Steuerhinterziehung gegen Marcus Prinz von Anhalt bestätigt. Es war der bereits zweite Anlauf vor dem höchsten deutschen Strafgericht.

Grund war dessen Umgang mit privat erworbenen Luxuskarossen, u. a. der Marke Rolls Royce. Deren Kaufpreis hatte er von der Steuer abgesetzt. So ging es im Prozess im Wesentlichen um die Frage, ob die von Marcus von Anhalt genutzten Autos steuerlich als rein privat genutzt anzusehen oder zumindest teilweise einem Gewerbebetrieb zuzurechnen waren.

Das Landgericht (LG) Augsburg erkannte eine rein private Nutzung und verurteilte den in den Boulevardmedien stets präsenten Fünfzigjährigen nach viermonatiger Verhandlung im vergangenen Jahr wegen mehrerer Fälle der Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft. Ein erstes Urteil des LG vom 16.01.2015 lautete noch auf vier Jahre Gefängnis. Diese Entscheidung hatte der BGH aber teilweise aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer des LG zurückverwiesen.

Prinz Marcus befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Da er bereits mehr als zwei Drittel seiner Strafe durch die Untersuchungshaft verbüßt hat, ist noch offen, ob er wieder ins Gefängnis muss. Möglich ist auch, dass das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Steuerhinterziehung bei Luxusautos: BGH bestätigt Urteil gegen Prinz von Anhalt . In: Legal Tribune Online, 06.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24359/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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