BGH
Klage von MITEC gegen Ford wird in Deutschland verhandelt
29.07.2011
Das südthüringische Landgericht (LG) hatte sich in dem Verfahren für zuständig erklärt (Zwischenurt. v. 25.03.2010, Az. HKO 78/08). Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen wies die Berufung gegen diese Entscheidung zurück. Gegen die Entscheidung des OLG, die Revision nicht zuzulassen, hat Ford die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls zurückgewiesen wurde (Beschl. v. 05.07.2011, Az. VIII ZR 314/10).
Die Ford Motor Company ist der Ansicht, in den Vertrag zwischen ihr und der MITEC GmbH seien ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einbezogen und damit ein Gerichtsstand in Michigan vereinbart worden. Die Richter des OLG Thüringen führten in ihrer Begründung aus, für eine abweiche Rechtswahl und Vereinbarung über den Gerichtsstand sei Ford "beweisfällig" geblieben.
Nach Ansicht der Richter sind die AGB von Ford gerade nicht in den Vertrag einbezogen worden. Das Klauselwerk hätte bei Vertragsschluss vorliegen oder übersendet werden müssen. Bei Abschluss verwies Ford allein auf einen Internetlink – das könne aber nicht als anderweitiges Zugänglichmachen gewertet werden, so die Richter.
Im internationalen Geschäftsverkehr bestehe keine Erkundigungsobliegenheit für die andere Partei. Außerdem wäre das für MITEC auch nicht ohne weiteres möglich gewesen: Die Richter beschrieben den Zugriff auf die AGB von Ford über deren Website als Vorgang, der mit einer Registrierung beginne und insgesamt elf Schritte erfordere.
Dass derart über die Zuständigkeit und den Gerichtsstand gestritten wird, dürfte an der eigentlichen Forderung liegen. MITEC verlangt von Ford insgesamt rund 19 Millionen Euro Schadensersatz. Der Vorwurf lautet, der Automobilkonzern habe einen längerfristigen Liefervertrag vorzeitig gekündigt und die Teile bei Konkurrenten nachbauen lassen.
ssc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Beschwerde zum BGH: Mitec-Prozess geht in die nächste Runde
BGH: Deutsche Gerichte für Flüge von deutschen Flughäfen zuständig
Zitiervorschlag
, BGH: Klage von MITEC gegen Ford wird in Deutschland verhandelt. In: Legal Tribune ONLINE, 29.07.2011, http://www.lto.de/persistent/a_id/3890/ (abgerufen am 24.05.2013)
Infos zum ZitiervorschlagTopJOBS der Woche
Daimler AG, Sindelfingen
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Die Tribünen-Frage bei "Wer wird Millionär"RTL konsultierte zunächst nur zwei Wörterbücher
Rechtsgeschichten 1913Katz, Maus und Rhetorik für Stoiber
Mit Jura nach New YorkRooftop-Cocktail-Events für unbezahlte Referendare
Datev-StudieAnwälte blicken skeptisch in die Zukunft
Ermittlungen gegen KZ-AufseherFast 70 Jahre später
Veranstaltungen und Seminare
06.06.2013 - 08.06.2013, Düsseldorf64. Deutscher Anwaltstag
18.06.2013, StuttgartNeueste Entwicklungen zum AGB-Recht
09.07.2013, Nürnberg8. Bayerischer Anwaltstag 2013
13.09.2013 - 14.09.2013, Berlin8. Deutscher Handels- und Gesellschaftsrechtstag
30.10.2013, Groß-Gerau 1 x 1 Zwangsvollstreckung







