Urteil zu Jonny K. ist rechtskräftig: Richter bestätigen Jugendstrafen

01.04.2014

Das Urteil des LG Berlin von August 2013 ist rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten seien offensichtlich unbegründet, erklärte der BGH am Dienstag.

Das Landgericht (LG) Berlin hatte den Angeklagten Onur U. wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die fünf Mitangeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen von zwei Jahren und acht Monaten bzw. zwei Jahren und drei Monaten verurteilt (Urt. v. 15.08.2013, Az. 234 Js 83/13 KLs).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung aus Berlin bestätigt, wie jetzt bekannt wurde. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschl. v. 27.03.2014, Az. 5 StR 38/14). Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig verwarf die Revisionen der Angeklagten als offensichtlich unbegründet.

Jonny K. wurde im Oktober 2012 am Berliner Alexanderplatz angegriffen und erlag seinen Verletzungen. Nach der Beweisaufnahme des LG Berlin hatte der Angeklagte Onur U. seinem Opfer einen unerwarteten, wuchtigen Schlag versetzt, der bereits für sich genommen todesursächlich gewesen sein könnte. Unmittelbar darauf hätten auch die übrigen Angeklagten Jonny K. und seinen Begleiter angegriffen. Entweder durch Tritte gegen den Kopf oder durch den Sturz auf das Straßenpflaster habe Jonny K. massive Hirnblutungen erlitten, die schließlich zum Tode führten. Sein Begleiter erlitt Knochenbrüche und Prellungen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Urteil zu Jonny K. ist rechtskräftig: Richter bestätigen Jugendstrafen . In: Legal Tribune Online, 01.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11515/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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