BGH zu inszeniertem Brandanschlag: Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt

02.09.2013

Das Urteil gegen den früheren Rickenbacher Bürgermeister Norbert Moosmann (parteilos) wegen Vortäuschens einer Straftat ist rechtskräftig. Wie am Montag bekannt wurde, wies der BGH die Revision als unbegründet zurück. Moosmann war verurteilt worden, weil er gemeinsam mit seinem Lebensgefährten einen Anschlag auf sich selbst inszeniert hatte.

Das Landgericht (LG) Waldshut-Tiengen hatte den Ex-Bürgermeister wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, am 3. Juli 2011 mit einem "Molotow-Cocktail" sein eigenes Arbeitszimmer in Brand gesteckt zu haben. Sein Lebensgefährte soll einen Drohbrief im Rathaus deponiert haben, um eine falsche Fährte zu legen. Das LG verurteilte ihn deshalb wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun das Urteil gegen den Ex-Bürgermeister und wies seine Revision als unbegründet zurück (Beschl. v. 07.08.2013, Az. 1 StR 156/13).

Moosmann, der selbst die Polizei wegen des vermeintlichen Anschlages auf seine Person zu Hilfe gerufen hatte, musste wegen Brandfolgen im Krankenhaus behandelt werden. Das Landratsamt Waldshut erklärte den seit April 2007 amtierenden Moosmann im Frühjahr 2013 im Alter von 41 Jahren für dauerhaft dienstunfähig und schickte ihn zwangsweise in den Ruhestand.

Da beide Angeklagte sich nicht zu den Vorfällen äußerten, blieb das Motiv für die Tat unklar. Nach Ansicht des LG wollte das ehemalige Gemeindeoberhaupt erreichen, nach langen Streitereien mit der Gemeinde auf Dauer dienstunfähig erklärt zu werden und sich so finanzielle Ansprüche zu sichern.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu inszeniertem Brandanschlag: Urteil gegen Ex-Bürgermeister bestätigt . In: Legal Tribune Online, 02.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9474/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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