BGH hebt Urteil auf: Sex­un­fall-Aus­sage war zuläs­sige Ver­tei­di­gung

17.12.2019

Das LG Bielefeld muss neu über die Strafe in einen Totschlagsprozess verhandeln. Der Angeklagte hatte die Tat als tödlichen Sex-Unfall dargestellt - was ihm das Gericht negativ ausgelegt hatte. Der BGH hielt das aber für zulässig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts (LG) Bielefeld im Strafausspruch aufgehoben (Beschl. v. 20.11.2019, Az. 4 StR 546/19). Es ist zwar aus Sicht der Karlsruher Richter fehlerfrei nachgewiesen, dass der Angeklagte seine Ehefrau erdrosselt hat – anders als die Richter in Bielefeld wertete der BGH die Aussage des Angeklagten zu den Sexualpraktiken des Paares aber nicht strafschärfend, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

Der Mann war im Juni wegen Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter gingen davon aus, dass er die 34-Jährige 2017 nach einer angedrohten Trennung erwürgt hatte, weil er Angst hatte, das gemeinsame Kind nicht mehr sehen zu können. Der 48-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, dass seine Frau den Höhepunkt beim Geschlechtsverkehr nur erreicht habe, wenn er die gedrosselt habe. Auch am Morgen des Tattages habe er mit ihr verkehrt und sie dabei zu heftig gedrosselt, ohne dies bemerkt zu haben.

Dies legte das LG dem Angeklagten als strafschärfend aus: Durch die Unterstellung abseitiger sexueller Interessen habe er sein Opfer in besonderer Weise verächtlich gemacht.

Diese Begründung wies der BGH nun aber als Wertungsfehler zurück. Die Behauptung sei zulässiger Teil der Verteidigung des Angeklagten, der damit den Vorwurf entkräften wollte, vorsätzlich gehandelt zu haben. Nun muss eine andere Kammer am LG abermals über die Strafhöhe entscheiden. Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen seien vom Wertungsfehler aber nicht betroffen und könnten laut BGH bestehen bleiben.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH hebt Urteil auf: Sexunfall-Aussage war zulässige Verteidigung . In: Legal Tribune Online, 17.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39277/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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