Falsche Verdächtigung gegen Herbert Grönemeyer: BGH ver­wirft Revi­sion zweier Promi-Foto­grafen

08.11.2019

Der BGH hat die Revisionen zweier Promi-Fotografen, die angeblich von Herbert Grönemeyer verprügelt wurden, verworfen. Sie hatten Strafanzeige gegen den Sänger erstattet – und wurden dann wegen falscher Verdächtigung selbst verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln bestätigt und die Revisionen zweier Fotojournalisten zurückgewiesen, die wegen falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie zu Geldstrafen verurteilt wurden. Das Urteil ist somit rechtskräftig, wie der BGH am Freitag bekanntgab (Beschl. v. 22.10.2019, Az. 2 StR 292/19).

Bei dem Vorfall Ende 2014 war Grönemeyer mit seiner Lebensgefährtin und seinem Sohn am Flughafen Köln/Bonn unterwegs, als die Fotografen auftauchten. Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer von ihnen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: "Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!" Später läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn augenscheinlich im Nacken, der Mann geht zu Boden. Die Fotografen hatten behauptet, der Sänger habe sie angegriffen und verletzt und erstatteten Strafanzeige gegen ihn - bewusst unwahr, ebenso wie ihre Aussagen als Zeugen im Zivilverfahren, urteilte das LG Köln. 

Der Schuss ging nämlich nach hinten los. Das LG stellte im März dieses Jahres fest, dass die Angaben der Fotografen unzutreffend waren. Sie hätten Grönemeyer bewusst provoziert und ihn in eine Notwehrlage gebracht. Die Verletzungen hätten sich die Fotografen zudem selbst zugefügt. Das LG bezeichnete das Vorgehen der beiden damals als "besonders perfide".

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Falsche Verdächtigung gegen Herbert Grönemeyer: BGH verwirft Revision zweier Promi-Fotografen . In: Legal Tribune Online, 08.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38609/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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