BGH bestätigt Verurteilung einer Hebamme: 15 Jahre Haft für Mord­ver­suche an ent­bin­denden Frauen

03.04.2018

Weil sie sich von ihren Vorgesetzten nicht ausreichend wertgeschätzt fühlte, verabreichte eine Hebamme mehreren kurz vor der Entbindung stehenden Frauen ein Mittel, das die Blutgerinnung hemmt. Ohne Notfallbehandlungen hätte sie das getötet. 

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine in Hessen und Bayern tätige Hebamme bestätigt, die vom Landgericht (LG) München I u. a. wegen versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden war (BGH, Beschl. vom 22.03.2018, Az. 1 StR 412/17).

Nach den landgerichtlichen Feststellungen hatte die Angeklagte den Frauen, die per Kaiserschnitt entbinden sollten, kurz vor dem Eingriff heimlich den die Blutgerinnung hemmenden Wirkstoff Heparin verabreicht. Dadurch kam es bei ihnen im Anschluss an die Operation zu konkret lebensbedrohlichen Blutungen. Keine von ihnen verstarb, ihr Tod wurde durch Notfallbehandlungen abgewendet, gibt der BGH die Feststellungen des LG wieder. Danach beging die Hebamme die Taten, weil ihre Vorgesetzten ihre Arbeit nicht ausreichend gewürdigt hätten.

Das Landgericht München I wertete die Handlungen als versuchten Heimtückemord, da der Angriff die schwangeren Frauen völlig unvorbereitet getroffen habe. Weil sie dabei zudem in Kauf nahm, dass diese ihre Fortpflanzungsfähgigkeit verloren, was bei einigen Frauen auch geschehen ist, hatten die bayerischen Richter sie in Tateinheit mit vollendeter gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt (Az. 1 Ks 127 Js 165155/14). Zu Recht, befand nun der 1. Strafsenat des BGH.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH bestätigt Verurteilung einer Hebamme: 15 Jahre Haft für Mordversuche an entbindenden Frauen . In: Legal Tribune Online, 03.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27847/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen