Bezeichnung von Eiscreme: VG Berlin rügt Irreführung mit Sahne

05.06.2012

Die Bezeichnung eines Speiseeises als "Sahne Eiscreme" erweckt beim Verbraucher einen falsche Eindruck vom Produkt und ist daher unzulässig. Dies geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des VG Berlin hervor.

Nach Ansicht der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) kommt es für das Vorliegen einer Irreführung darauf an, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung wahrscheinlich auffassen werde. Maßstab hierfür seien die im Deutschen Lebensmittelbuch enthaltenen Leitsätze. Danach enthalte "Sahneeis" mindestens 18 Prozent Milchfett, während "Eiscreme" mindestens zehn Prozent der Milch entstammendes Fett aufweisen müsse. Nach diesem Maßstab liege hier eine Irreführung vor (Urt. v. 25.04.2012, Az. 14 K 272.10).

Jedenfalls die Kombination aus der Produktbezeichnung als "Sahne Eiscreme" und den Angaben auf den Seitenwänden des Bechers lasse beim Leser den falschen Eindruck entstehen, die Sahne werde zu einem Produkt hinzugegeben, das bereits ohne die Hinzugabe der Sahne die Bezeichnung Eiscreme tragen dürfe. Dies sei aber gerade nicht der Fall, weil erst durch die Zugabe der Sahne der für Eiscreme vorausgesetzte Mindestfettgehalt von zehn Prozent erreicht werde.

Geklagt hatte ein Unternehmen, das ein Produkt mit der Bezeichnung "Sahne Eiscreme" vertreibt. Auf dem Becher findet sich zusätzlich die Angabe "mit frischer Sahne", die Produktbeschreibung lautet "Beste, frische Sahne aus Milch von ausgewählten Bauernhöfen geben dieser Eiscreme ihre besondere Cremigkeit. Frische Sahne wird sorgfältig in die Eiscreme eingerührt und verleiht ihr so ihren cremig-frischen Geschmack." Nach der Zutatenliste enthält das Produkt unter anderem "33 Prozent Sahne, entrahmte Milch, Glukosesirup, Glukose-Fruktose-Sirup, Zucker, Süßmolkenpulver, eingedickte entrahmte Milch".

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hielt die Bezeichnung für irreführend, weil der Milchfettanteil des Produkts nur 10,4 Prozent betrage und damit gerade ausreiche, um den Mindestanforderungen der Sorte Eiscreme zu entsprechen.

Dem schloss sich das VG nun an.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bezeichnung von Eiscreme: VG Berlin rügt Irreführung mit Sahne . In: Legal Tribune Online, 05.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6330/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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