Nach Aufruf der Rechtsanwaltskammer Berlin: Anwälte über­nehmen Vor­mund­schaft für Flücht­lings­kinder

11.02.2016

Mehr als 750 Rechtsanwälte in Berlin stehen nach einem Aufruf der Rechtsanwaltskammer und des Berliner Anwaltvereins bereit, eine ehrenamtliche Vormundschaft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu übernehmen.

Nach einem Aufruf des Berliner Rechtsanwaltvereins und der Berliner Rechtsanwaltskammer im Dezember 2015 haben sich nun bereits 750 Anwälte als freiwillige Vormünder für minderjährige Flüchtlinge gemeldet.

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Berlin kommen, benötigen Vormünder für alle behördlichen Anträge, die Suche nach einer Unterkunft, für schulische Belange und bei Maßnahmen der Gesundheitssorge. Mehr als 4.000 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge halten sich derzeit allein in Berlin auf. Die Amtsvormünder, denen nach dem Gesetz maximal 50 Mündel zugewiesen werden dürfen, sind daher überlastet. Andererseits warten viele minderjährige Flüchtlinge und viele freiwillige Vormünder auf die Einleitung des Vormundschaftsverfahrens.

"Die Bereitschaft der Berliner Anwaltschaft, anderen Menschen in der aktuellen Ausnahmesituation auch ehrenamtlich zu helfen und damit auch unsere Verwaltung zu entlasten, ist überragend", so Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin. "Mehr als 750 Anwältinnen und Anwälte sind zur ehrenamtlichen Übernahme einer Vormundschaft bereit, zusätzlich stehen viele weitere wie bisher als Berufsvormünder zur Verfügung."

Der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Uwe Freyschmidt, hofft, durch das Engagement der Anwälte den Bedarf an Vormündern nun decken zu können. Es sei jetzt die Aufgabe der Jugendämter und Justiz, die Vormundschaftsverfahren für minderjährige Flüchtlinge zügig in Gang zu bringen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Aufruf der Rechtsanwaltskammer Berlin: Anwälte übernehmen Vormundschaft für Flüchtlingskinder . In: Legal Tribune Online, 11.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18436/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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