OLG Hamm zur Geschwindigkeitsmessung: Bei Lasermessgerät gilt "Vier-Augen-Prinzip" nicht

17.08.2012

Bei der Übertragung der von einem Lasermessgerät angezeigten Geschwindigkeitswerte in ein Protokoll muss keine Kontrolle durch einen zweiten Polizisten vorgenommen werden. Dies hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm entschieden und damit die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des AG Detmold als unbegründet verworfen.

Das vom Beschwerdeführer angeführte "Vier-Augen-Prinzip" gebe es nicht, so das Oberlandesgericht (OLG). Auch bei Lasermessgeräten, die ein Messergebnis nicht fotografisch-schriftlich dokumentierten, seien der vom Gerät angezeigte Messwert und dessen Zuordnung zu einem bestimmten Fahrzeug im Einzelfall nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen und könnten zum Beispiel durch Zeugenaussage eines beteiligten Polizeibeamten geklärt werden.

Es existiere kein Beweisverbot, das die Verwertung eines allein von einem – und ohne Kontrolle durch einen weiteren – Polizeibeamten festgestellten Messwertes untersage. Wegen des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung gebe es auch keine Beweisregel, die ein derartiges "Vier-Augen-Prinzip" als Voraussetzung für gerichtliche Feststellungen vorschreibe (Beschl. v. 21.06.2012, Az. III-3 RBs 35/12).

Das Amtsgericht (AG) Detmold hatte den Autofahrer wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Den Verstoß hatte es auf der Grundlage der Zeugenaussage eines Polizeibeamten festgestellt, der das Ergebnis der mit einem Lasermessgerät durchgeführten Geschwindigkeitsmessung allein vom Anzeigefeld des Messgerätes abgelesen und in das schriftliche Messprotokoll eingetragen hatte. Eine Kontrolle der Richtigkeit des abgelesenen und eingetragenen Wertes durch einen anderen Polizeibeamten erfolgte nicht. Hiergegen wandte sich der Autofahrer mit der Rechtsbeschwerde, mit der er rügte, dass das ihm vorgehaltene Messergebnis wegen der Verletzung eines "Vier-Augen-Prinzips" nicht gegen ihn verwertbar sei.

Dem folgte das OLG nicht und bestätigte die Entscheidung des AG.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Geschwindigkeitsmessung: Bei Lasermessgerät gilt "Vier-Augen-Prinzip" nicht . In: Legal Tribune Online, 17.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6866/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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