Weil er seine Wohnung illegal an Touristen vermietete: Münchner Mieter soll eine Woche in Ersatz­zwangs­haft

31.08.2017

Illegal vermietete er seine Wohnung an Medizintouristen und weigerte sich, Buß- und Zwangsgelder zu zahlen: Nun soll ein Münchner Mieter deswegen für eine Woche in Ersatzzwangshaft.

Zum ersten Mal soll ein Münchner Mieter in Ersatzzwangshaft, weil er seine Wohnung über Monate hinweg illegal weitervermietet hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) München, wie eine VGH-Sprecherin am Donnerstag mitteilte (Beschl. v. 29.08.2017, Az. 12 C 17.1544). Das Sozialreferat hatte die einwöchige Zwangshaft Mitte Juli erwirkt, um die "hotelähnliche" Nutzung der Räume zu stoppen. Das verweigerte der Mann - und weigerte sich auch, Buß- und Zwangsgelder zu bezahlen.

Die Ersatzzwangshaft ist in solchen Fällen das letzte Mittel und nur ein subsidiäres Vollstreckungsmittel. Wird das - in diesem Fall fünfstellige - Zwangsgeld erbracht, gibt es auch keine Grundlage für die Haft und sie entfällt. Der Mann hatte beim VGH Beschwerde gegen den Beschluss des Münchner VG eingelegt und sich einen Zeitaufschub verschafft.

Die Wohnung hatte er vor allem an Medizintouristen aus dem arabischen Raum vermietet. Pro Nacht verlangte er zwischen 200 und 300 Euro - bis heute, wie Ermittlungen der Stadt belegten. Eine Zwangsräumung der weitervermieteten Wohnung ist laut Stadt rechtlich nicht möglich. Das Sozialreferat hält eine Rechtsgrundlage dafür angesichts des Wohnungsmangels in München aber für dringend notwendig.

Im Mai hatte der Landtag im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen etwa via Vermiet-Plattformen wie Airbnb die Strafen deutlich verschärft. Illegalen Vermietern droht ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro. Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Weil er seine Wohnung illegal an Touristen vermietete: Münchner Mieter soll eine Woche in Ersatzzwangshaft . In: Legal Tribune Online, 31.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24251/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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