Bayerischer VGH: Mit dem "Bierbus" durch die Landeshauptstadt

02.08.2011

In München dürfen sog. "Hop-on-hop-off"-Stadtrundfahrten mit einem "Bierbus" durchgeführt werden, in dem an einer integrierten Bar zwanzig verschiedene Biersorten zum Konsum angeboten werden. Dies entschieden die Richter in einem Urteil, das seit Dienstag in schriftlicher Form vorliegt.

Anders als die Vorsinstanz hielt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klage des Konkurrenzunternehmens bereits für unzulässig. Die Klägerin habe nicht ausreichend dargelegt, woraus sich ihr Klagerecht ergebe, so die Richter. Gehe nämlich ein Konkurrent gegen die einem anderen Verkehrsunternehmen erteilte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung vor, müsse sichergestellt sein, dass er sich darauf berufen könne, durch diese Genehmigung in eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt zu sein (Urt. v. 01.06.2011, Az. 11 BV 11.332).

Die Regierung von Oberbayern hat im Juni 2008 einem Münchner Verkehrsunternehmer eine Genehmigung für einen Sonderlinienverkehr mit Kraftomnibussen zur Veranstaltung von Stadtrundfahrten mit dem "Bierbus" erteilt und ihm unter anderem eine Haltestelle "Hauptbahnhof Nord" sowie neben einer "Tagrunde" auch eine "Nachtrunde" zugebilligt. Ein anderes Münchner Verkehrsunternehmen, das ebenfalls Stadtrundfahrten anbietet, klagte auf Aufhebung der Genehmigung.

Schon keine Klagebefugnis

Der VGH bestätigte nun im Ergebnis das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München.

Im Bereich der "Hop-on-hop-off"-Stadrundfahrten seien subjektiv-öffentliche Rechte nur dann verletzt, wenn der klagende Konkurrent Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge erbringe, indem er im Interesse des Gemeinwohls einen öffentlichen Auftrag zur Personenbeförderung erfülle. Das sei bei dem klagenden Unternehmen nicht der Fall, weil es lediglich Stadtrundfahrten anbiete, die im Wesentlichen touristischen Zwecken dienten. Auch aus dem im Grundgesetz verankerten so genannten Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb könne die Klägerin keine Klagebefugnis herleiten.

Der VGH hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Bayerischer VGH: Mit dem "Bierbus" durch die Landeshauptstadt . In: Legal Tribune Online, 02.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3914/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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