BAG
Verbandsaustritt von Arbeitgebern kurzfristig möglich
19.05.2011
Ein einvernehmlicher Verbandsaustritt ist möglich, auch wenn die Satzung der Arbeitgeberorganisation das nicht ausdrücklich regelt, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Urt. v. 18.05.2011, 4 AZR 457/09).
Das gelte jedoch nicht, wenn der Verbandsaustritt während bereits laufender oder absehbarer Tarifverhandlungen erfolgt. So genannte Blitzaustritte zur Umgehung von Tarifabschlüssen bleiben nach der Rechtsprechung des Gerichts unwirksam.
Das sei in dem Fall aus Nordrhein-Westfalen jedoch nicht verhandelt worden. Die Klägerin, eine Arbeiterin aus einem Metall-Unternehmen, habe trotz Hinweises des Landesarbeitsgerichts nicht vorgetragen, dass zum Zeitpunkt des Verbandsaustritts ihres Arbeitgebers bereits Tarifverhandlungen begonnen hatten. Wie in den Vorinstanzen scheiterte sie mit ihrer Klage auf Nachzahlung durch einen nach Verbandsaustritt abgeschlossenen Tarifvertrags.
dpa/cla/ LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber muss Betriebsrat PC-Konfiguration überlassen
Zitiervorschlag
, BAG: Verbandsaustritt von Arbeitgebern kurzfristig möglich. In: Legal Tribune ONLINE, 19.05.2011, http://www.lto.de/persistent/a_id/3314/ (abgerufen am 24.05.2013)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Daimler AG, Sindelfingen
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
YouTube-Videos auf der eigenen WebseiteBGH lässt EuGH über Framing entscheiden
Die Tribünen-Frage bei "Wer wird Millionär"RTL konsultierte zunächst nur zwei Wörterbücher
Rechtsgeschichten 1913Katz, Maus und Rhetorik für Stoiber
Mit Jura nach New YorkRooftop-Cocktail-Events für unbezahlte Referendare
Ermittlungen gegen KZ-AufseherFast 70 Jahre später
Veranstaltungen und Seminare
20.09.2013 - 21.09.2013, Riga (Lettland)Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht - Herbsttagung 2013
30.10.2013, Göttingen11. Göttinger Forum zum Arbeitsrecht
22.11.2013 - 23.11.2013, FrankfurtVDAA-Arbeitsrechtstag 2013








