Radioredakteurin scheitert vor BAG: Sender darf journalistische Distanz zu China durchsetzen

21.06.2013

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Deutschen Welle ist vor dem BAG mit ihrer Klage gegen den Sender gescheitert. Die Frau hatte eine Entschädigung nach dem AGG verlangt, weil ihr Vertrag zuletzt nicht verlängert worden war. Sie vermutete, dies habe daran gelegen, dass die Rundfunkanstalt ihr eine zu China-freundliche Berichterstattung unterstellt habe.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Deutschen Welle hatte gegen den Auslands-Radiosender geklagt, weil ihr Vertrag zuletzt nicht verlängert und ihr eine Festanstellung verwehrt worden war. Die gebürtige Chinesin war in der China-Redaktion beschäftigt gewesen und hatte dort vorwiegend nicht-politische Themen bearbeitet.

Die Redakteurin vermutete eine Benachteiligung aufgrund einer - von ihr bestrittenen - zu china-freundlichen Weltanschauung. Schließlich habe es schon zuvor gegen die China-Redaktion den Vorwurf gegeben, die Berichte ließen eine angemessene Distanz zum Regime der Kommunistischen Partei Chinas vermissen. Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangte die geschasste Redakteurin deshalb Entschädigung und Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), scheiterte damit aber.

Der Rundfunkanstalt sei es unbenommen, im Rahmen der grundrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit eine stärkere journalistische Distanz zu der Regierung in Peking durchzusetzen, so die Richter des Achten Senats. Dies sei aber kein Hinweis dafür, dass der Sender der Redakteurin eine bestimmte Weltanschauung unterstelle. Die Klägerin habe keine Tatsachen vorgetragen, die ihre Behauptung stützen würden, der Sender habe gerade wegen ihrer Sympathie für die Volksrepublik China und einer regime-freundlichen Berichterstattung die Zusammenarbeit beendet (Urt. v. 20.06. 2013, Az. 8 AZR 482/12).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Radioredakteurin scheitert vor BAG: Sender darf journalistische Distanz zu China durchsetzen . In: Legal Tribune Online, 21.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8989/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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