BAG: Kündigung wegen NPD-Mitgliedschaft unwirksam

12.05.2011

Die Kündigung eines Beamten kann wegen verfassungsfeindlicher Betätigungen ausgesprochen werden, nicht aber allein aufgrund der Parteizugehörigkeit. Dies entschied das BAG am Donnerstag.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab damit einem Angestellten der Finanzoberdirektion in Karlsruhe Recht. Der 28-Jährige war wegen seines Engagements für die NPD zunächst abgemahnt und im Jahr 2008 entlassen worden.

Nach einer Abmahnung, mit der bereits seine NPD-Aktivitäten geahndet wurden, habe sich der Angestellte lediglich noch an einer Mahnwache der Partei beteiligt. Das reicht nach Ansicht der Bundesrichter jedoch nicht für eine Kündigung aus (Urt. v. 12.05.2011, Az. 2 AZR 479/09).

dpa/eso/LTO-Redaktion

Mehr dazu in Kürze auf LTO.de.

 

Mehr auf LTO.de:

Beschäftigung von Ex-MfS-Mitarbeitern: Vom schwierigen Umgang mit dem personellen Erbe der DDR

Kündigung wegen Strafhaft: Der einmal aus dem Blechnapf frisst

Zitiervorschlag

BAG: Kündigung wegen NPD-Mitgliedschaft unwirksam . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3265/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen