BVerwG zu Berliner Stadtautobahn: Weg frei für Ausbau der A 100

10.10.2012

Der 3,2 Kilometer lange Abschnitt der Autobahn 100 von Neukölln nach Treptow kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht gab am Mittwoch grünes Licht und wies mehrere Klagen ab. Allerdings muss das Land Berlin in Sachen Lärmschutz noch nachbessern.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sah keine Anhaltspunkte dafür, dass mit dem Ausbau der Autobahn eine Überschreitung der Grenzwerte der Schadstoffbelastung einher gehe. Gegenteiliges hätten die Kläger nicht belegen können. In die Abwägung war zugunsten des Vorhabens zu konstatieren, dass durch den Autobahnabschnitt die Belastung mit Verkehrslärm im Stadtgebiet insgesamt zurückgehe, so die Leipziger Richter am Mittwoch (Urt. v. 10.10.2012, Az. 9 A 10.11, 18.11-20.11).

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Bund für Umwelt und Naturschutz hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Berlin geklagt. Sie trugen vor, dass das Land den Schutz vor Lärm und Schadstoffen nicht hinreichend beachtet habe.

Mit Schallschutzfenstern gegen Lärm

Auch Anwohner und Grundstücksbesitzer richteten sich gegen das Bauvorhaben. Sie konnten bereits in der mündlichen Verhandlung einen Teilerfolg erzielen. Die Senatsverwaltung erklärte zu Protokoll, dass sie auf den Abriss eines Wohnkomplexes verzichten wolle. Nun sollen dort Schallschutzfenster und eine Lärmschutzwand erhöhte Lärmbelästigung vermeiden.

Das Gericht erklärte allerdings die Lärmschutzkonzeption des Landes Berlin für "nicht in vollem Umfang plausibel". Es gelte das Prinzip des Vorranges des aktiven Schallschutz durch Lärmschutzfenster. In einem örtlichen Wohngebiet hätte das Land zunächst untersuchen müssen, welche Kosten ein solcher Schutz aller Betroffenen verursacht hätte. Dann hätte ermittelt werden müssen, welcher Aufwand nach den Umständen des Einzelfalls verhältnismäßig sei. Dies sei für die besagte Gegend nicht erfolgt.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu Berliner Stadtautobahn: Weg frei für Ausbau der A 100 . In: Legal Tribune Online, 10.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7287/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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